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Tagesordnung - SI/2025/136 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion  

 
 
Bezeichnung: SI/2025/136 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion
Gremium: Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion
Datum: Di, 20.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Kreisverwaltung Düren, B130
Ort: Kreisverwaltung Düren, B130

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung durch den Ausschussvorsitzenden      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Informationen über den aktuellen Sachstand zum Inklusiven Arbeitsmarkt (Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt) in der Region Aachen  
2025/025  
    VORLAGE
   

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion des Region Aachen Zweckverband empfiehlt der Verbandsversammlung die Einrichtung eines Netzwerks „Inklusiver Arbeitsmarkt in der Region Aachen“.

 

   
    20.05.2025 - Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion
    Ö 2 - (offen)
   

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion des Region Aachen Zweckverband (RAZV) empfiehlt der Verbandsversammlung die Einrichtung eines Netzwerks „Inklusiver Arbeitsmarkt in der Region Aachen“.

 

Beratende Mitglieder: Einstimmig

Ordentliche Mitglieder: Einstimmig

 

Frau Ulla Thönnissen (Geschäftsführerin RAZV) erläutert, dass der RAZV mit dem Schwerpunktthema Fach- und Arbeitskräftesicherung alle Potentiale im Blick haben muss. Zu diesen Potentialen gehörten auch Menschen mit Behinderung, die am ersten Arbeitsmarkt aktuell stark unterrepräsentiert seien. Die Frage, ob die regionalen Unternehmen genug über das Thema Inklusiver Arbeitsmarkt wissen und dementsprechend die Zielgruppe stärker in den Blick nehmen, solle im Ausschuss diskutiert werden.

 

Herr Bausch, der auch Mitglied in der Landschaftsversammlung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist, weist darauf hin, dass auch Herr Staatssekretär Matthias Heidmeier (MAGS) in der letzten Sitzung zwischen Land und Regionen auf die Wichtigkeit des Themas hingewiesen und um die Bildung regionaler Netzwerke gebeten habe. Herr Bausch erläutert, dass zudem ein stärkeres Engagement im Thema Inklusiver Arbeitsmarkt der Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention genüge tue. Es sollten allerdings keine zusätzlichen Strukturen geschaffen, sondern ein Netzwerk zum Austausch und zur Kooperation gegründet werden.

 

Herr Michael Arth (IHK Aachen) weist darauf hin, dass die IHK Aachen eine Inklusionsbeauftragte habe. Trotzdem seien die regionalen Betriebe von der Wichtigkeit des Themas nicht leicht zu überzeugen.

 

Herr Günter Sevenich (Agentur für Arbeit Aachen-Düren) bietet an, in der nächsten Ausschusssitzung einen Impuls zum Thema vorzustellen, da die Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt ein der Kernaufgaben der Agenturen für Arbeit sei.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zum Protokoll_TOP_2_Internationale FKG (1360 KB)      
   
    06.06.2025 - Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
    Ö 3 - (offen)
   

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung folgt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion des Region Aachen Zweckverbands und beauftragt die Geschäftsstelle mit der Einrichtung eines Netzwerks „Inklusiver Arbeitsmarkt in der Region Aachen“.

 

Einstimmig zugestimmt

 

Herr Dr. Kehren begrüßt Herrn Sevenich (Geschäftsführer Operativ Agentur für Arbeit Aachen – Düren), der einen Vortrag zum Thema „Inklusiver Arbeits- und Ausbildungsmarkt“ hält.

 

Herr Bausch dankt der Geschäftsstelle des RAZV, dass sie sich dieses Themas angenommen hat. Die Zahlen würden Aufschluss darüber geben, dass nach wie vor zu viele Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen vermittelt würden, die eigentlich eine Chance hätten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Auch im Übergang Schule Beruf seien größere Anstrengungen zu unternehmen, um Jugendlichen mit Behinderung eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen – schließlich binde die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch formal, die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Nicht wenige Unternehmen ziehen die Zahlung von Ausgleichsabgaben der Einstellung schwerbehinderter Menschen vor. Man habe sich hier bewusst gegen neue Strukturen und für ein Netzwerk entschieden, welches die verschiedenen Akteure stärker vernetzt, um ausloten zu können, wie wir dieses Thema in der Region Aachen voranbringen können.

 

Herr Sevenich unterstreicht ergänzend, dass es sich hierbei häufig um gut bis sehr gut qualifizierte Menschen handele – im Vergleich zum Durchschnitt aller gemeldeten Arbeitslosen sei eine schwerbehinderte arbeitslose Person besser qualifiziert.

 

Auf Rückfrage von Frau Dr. Schoeller bestätigt Herr Sevenich, dass es sich bei den vorgestellten Zahlen im Bereich „Verarbeitendes Gewerbe“ um Daten des ersten Arbeitsmarktes handele (d.h. ohne geförderte Beschäftigungsverhältnisse in Werkstätten). Idealerweise solle der Großteil der Netzwerkteilnehmenden aus der Praxis (d.h. aus Unternehmen) kommen, um der Zurückhaltung gegenüber Arbeitnehmer*innen mit Behinderung entgegenzuwirken und damit verbundene Vorurteile abzubauen. Auch Herr Dr. Nolten unterstreicht die Bedeutung der Rolle der Arbeitgeber*innen als Multiplikatoren für Best Practices.

Frau Schmitt-Promny konstatiert, dass für die Beurteilung insb. die Zahlen zu den schwerbehinderten Beschäftigten des zweiten Arbeitsmarkts notwendig seien. Am Beispiel eines IHK-Projektes, das junge Menschen mit Behinderung in Ausbildung bringen soll, stellt sie die Frage, ob die vorherige psychologische Untersuchung zur Prüfung der Ausbildungsfähigkeit nicht eine Form der Diskriminierung sei. Herr Sevenich stellt klar, dass das Gutachten zur Feststellung der Ausbildungsreife des Psychologischen Services der Bundesagentur für Arbeit nicht ausschließlich bei Menschen mit Behinderung durchgeführt werde. Es diene dazu, individuelle Fähigkeiten, Interessen und Potenziale zu analysieren, um passende berufliche Perspektiven zu finden oder eine berufliche Neuorientierung zu unterstützen.

 

 

Ö 3  
Enthält Anlagen
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2025/026  
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2025/027  
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Bericht zur aktuellen Arbeits- und Ausbildungsmarktlage in der Region Aachen - Schwerpunktthema fehlender Abiturjahrgang 2026  
2025/028  
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2025/024  
Ö 8  
Internationale Fachkräftegewinnung NRW  
2025/023  
Ö 9  
Anfragen und Mitteilungen      
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)