Beschlussempfehlung:
Die Verbandsversammlung beschließt, die Rotation der Besetzung des Kulturfachlichen Beratungsgremiums („RKP-JURY“) auf fünf Jahre festzulegen. Es steht den Jury-Mitgliedern jedoch frei, auf eigenen Wunsch ihre Tätigkeit nach drei Jahren zu beenden.
Einstimmig
Frau Ladwein erläutert, dass vom Land im letzten Jahr verbindliche Vorgaben für Jurysitzungen mit einem 7-Punkte-Katalog herausgegeben wurde, um einheitliche Vorgehensweisen zu gewährleisten und die Juryarbeit qualitativ zu verbessern. Dieser Katalog werde seit Jahren in der Region Aachen eingehalten. In einem Punkt gebe es einen gewissen Spielraum in der neuen Verordnung, den wir nicht ausnutzten. Und zwar bestehe die Möglichkeit, die Jurymitglieder erst nach fünf Jahren rotieren zu lassen anstatt bisher nach drei Jahren. Dies entspreche dem Wunsch des Kulturbüros.
Herr Blum findet den Vorschlag angebracht und würde dem gerne zustimmen, da er mehr Kontinuität in die Juryarbeit bringe. Ähnlich äußert sich Herr Wirtz. Der Vorschlag sei fachlich untermauert und er hielte ihn für zustimmungswürdig.