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Vorlage - 2023/004  

 
 
Betreff: INTERREG VI-A Maas-Rhein: Start des ersten Projektaufrufes
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit Kenntnisnahme
02.03.2023 
SI/2023/110 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für (eu)regionale Kultur und Tourismus Kenntnisnahme
07.03.2023 
SI/2023/109 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Kultur und Tourismus ungeändert beschlossen   
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion Kenntnisnahme
09.03.2023 
SI/2023/108 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Kenntnisnahme
31.03.2023 
SI/2023/107 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Dieses Jahr startet die Umsetzung der neuen Programmperiode 2021-2027 von INTERREG Maas-Rhein. Das Kooperationsprogramm der 13 Programmpartner wurde am 15.11.2022 von der Europäischen Kommission akzeptiert. Es bildet die Grundlage für künftige grenzüberschreitende Projekte innerhalb der Euregio Maas-Rhein.

Dem Programm stehen insgesamt rund 117,5 Mio. Euro an EFRE-Mitteln zur Verfügung (ohne Technische Hilfe). Die folgende Tabelle verdeutlicht, welche Förderziele (PZ) das Programm verfolgt und welche finanziellen EU-Mittel jeweils zur Verfügung stehen:

 

PZ 1: Eine intelligentere Region Maas-Rhein

41.449.990

Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien

22.425.604

Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU

19.024.386

PZ 2: Eine grünere, CO2rmere Region Maas-Rhein 

37.301.699

rderung erneuerbarer Energien

10.956.794

rderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz

12.808.865

rderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft

13.536.039

PZ 3: Eine sozialere Region Maas-Rhein

32.937.156

Verbesserung der Effektivität der Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen durch Entwicklung sozialer Innovation und Infrastruktur

8.736.609

Verbesserung des Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung der Infrastruktur

7.736.361

Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Resilienz von Gesundheitssystemen

8.005.129

Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, soziale Inklusion und soziale Innovation spielen

8.459.055

PZ 4: Bessere Interreg Governance

5.766.386

Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Institutionen

3.676.039

Gemeinsame Vertrauensbildung, insbesondere durch People-to-People Aktivitäten

2.090.347

 

Am 08.02.2023 fand die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses INTERREG VI Maas-Rhein statt. Neben der Genehmigung der Geschäftsordnung wurden auch die notwendigen Förderverfahren und -bedingungen, wie Antragsverfahren und -formulare, der Kostenkatalog sowie die Auswahlkriterien genehmigt, damit die Verwaltungsbehörde des Programms den ersten Förderaufruf starten kann.

Der Begleitausschuss hat dazu beschlossen, dass der erste Projektaufruf am 28.02.2023 eröffnet wird. Bei diesen und allen weiteren Projektaufrufen handelt es sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. In der ersten Phase sind Antragstellende gehalten, eine formalisierte Antragsskizze einzureichen. Die Frist zur Einreichung dieser Antragsskizze ist im ersten Projektaufruf auf den 14.04.2023 datiert. Anschließend erfolgt eine erste Prüfung der eingereichten Antragsskizzen durch die Verwaltungsbehörde des Programms. Die Region Aachen als Programmpartner muss dazu ebenfalls, wie in den vorangegangenen Förderperioden auch, eine regionale Stellungnahme einholen, die sie in die anschließende Sitzung der sog. Steuerungsgruppe des Programms einbringt. Die vorgenannte Steuerungsgruppe besteht aus Vertreter*innen aller 13 Programmpartner sowie weiterer beratender Wirtschafts- und Sozialpartner (gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) 2021/1060). Nach positivem Entscheid (GO) erhalten die ausgewählten Projektkonsortien die Möglichkeit die Projektskizze im Mai/Juni zu einem Vollantrag auszuarbeiten. Die genaue Terminierung dieser Frist steht noch aus. Der gesamte Antragsprozess läuft über das neue elektronische System JEMS. Die finale Genehmigung oder Ablehnung eines Projektantrages erfolgt im Begleitausschuss am 22.11.2023.

 


Beschlussempfehlung:

Keine

 


Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personal- und Sachkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzierung im aktuellen Haushalt sichergestellt

 


Anlage/n: keine