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Sachlage: Das Entscheidungsrecht für alle Angelegenheiten des Region Aachen Zweckverband liegt grundsätzlich bei der Verbandsversammlung. Gemäß § 9 (2) der Verbandssatzung gilt: „Unter Beachtung von § 6 Abs. 2 kann die Verbandsversammlung einem Ausschuss die Befugnis verleihen, in einer bestimmten Angelegenheit oder für einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten an Stelle der Verbandsversammlung abschließend zu entscheiden.“.
Im Rahmen des neu gestarteten INTERREG VI-A Maas-Rhein Programms (2021-2027) muss die Region Aachen als stimmberechtigter Programmpartner, wie bereits in allen vorherigen Förderperioden, eine regionale Stellungnahme zu jedem eingereichten Projektantrag einholen. Die Stellungnahmen werden anschließend durch die Geschäftsstelle der Region Aachen in den euregionalen INTERREG-Entscheidungsprozess eingebracht.
Jegliche Projektanträge, die in einem Förderaufruf des Programms eingereicht wurden, werden durch die Steuerungsgruppe des INTERREG-Programms bewertet und abschließend genehmigt bzw. abgelehnt. Mitglieder dieser Steuerungsgruppe sind die 13 stimmberechtigten Programmpartner, sowie die Europäische Kommission, der EVTZ Euregio Maas-Rhein und Wirtschafts- und Sozialpartner mit beratender Stimme. Die Auswahl der Wirtschafts- und Sozialpartner oblag den Mitgliedsstaaten. Das MWIKE des Landes NRW war für die Auswahl einer Arbeitnehmerorganisation verantwortlich und hat den DGB Region NRW Süd-West angesprochen, der dieses Amt übernommen hat. Die weiteren Mitgliedsstaaten des Programms haben entsprechende Akteure aus ihren Reihen entsandt.
In der Vergangenheit ist häufig die Situation eingetreten, dass der Sitzungszyklus der Gremien der Region Aachen nicht mit dem Zeitplan des INTERREG Programms übereinkam. Dies hatte und hat weiterhin zur Folge, dass die Ausschüsse und die Verbandsversammlung der Region Aachen nicht fristgerecht über eingereichte Projektanträge beraten und entscheiden konnte/kann. In den letzten Jahren wurde aus vorgenanntem Grund des Öfteren das Entscheidungsrecht von der Verbandsversammlung auf die Fraktionsvorsitzenden übertragen. Um die Handlungsfähigkeit der Region Aachen im Rahmen des neuen INTERREG Programms zu sichern, schlägt die Geschäftsstelle vor, dass die Beratung und regionale Entscheidungsfindung über eingereichte Projektanträge an ein neu einzurichtendes Gremium übertragen wird - solange ein Projektaufruf und die Bewertung der Projektanträge zeitlich nicht über die formale Gremienstruktur der Region Aachen erfolgen kann - dem sog. INTERREG Auswahlteam (IAT). Als Mitglieder des IAT werden vorgeschlagen:
Dem IAT würden dazu die Sitzungsvorlagen für anstehende Beratungen spätestens 10 Tage vor der Sitzung zugestellt, so dass der Informationsfluss innerhalb der Fraktionen erfolgen kann und somit eine breite politische Legitimation sichergestellt bleibt. Die Mitglieder des IAT würden zu ihrer Vorbereitung zu jedem Projektantrag eine Zusammenfassung der Projektinhalte (Partnerschaft, Laufzeit, Projektziele i.V.m. Projektaktivitäten, Budgets) von der Geschäftsstelle erhalten sowie eine aus Sicht der Geschäftsstelle vorgeschlagene Bewertung der anzuwendenden Auswahlkriterien (insgesamt max. 2 Seiten pro Projekt). Die von den Projektkonsortien offiziell eingereichten Antragsunterlagen werden den Sitzungsunterlagen der Vollständigkeit halber beigefügt. Die Ergebnisse des IAT werden anschließend über die Geschäftsstelle in den euregionalen Entscheidungsprozess eingebracht und von der Geschäftsführerin der Region Aachen in der Steuerungsgruppe des INTERREG Programms vertreten. Über die Ergebnisse der Sitzungen der Steuerungsgruppe wird in der darauffolgenden Verbandsversammlung Bericht erstattet.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung überträgt das abschließende Entscheidungsrecht zur Abgabe der regionalen Stellungnahmen zu eingereichten Projektanträgen aus dem INTERREG VI-A Maas-Rhein Programm auf das neu einzurichtende INTERREG Auswahlteam (IAT).
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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