Bürgerinformationssystem
Sachlage: Die Region Aachen ist die regionale Entwicklungsgesellschaft der Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen. Die Region Aachen organisiert die Kooperation der Partner und hat die Aufgabe, eine gemeinsame regionale und euregionale Strukturentwicklung für Wirtschaft und Fachkräfte, Bildung, Kultur, Gesundheit und Infrastruktur zu gestalten. Als regionale Entwicklungsgesellschaft ist der Region Aachen Zweckverband Impulsgeber für die Region Aachen und sorgt im Zusammenspiel zwischen Politik und Verwaltung für die Verknüpfung von strategischen und operativen, regionalen und euregionalen Themen und die Schaffung einer gemeinsamen Identität. Zudem vertritt sie die regionalen Interessen in überregionalen Projekten des Landes NRW, des Bundes und innerhalb Europas.
Nach nunmehr 10-jährigem Bestehen des Zweckverbandes und in Verbindung mit dem Geschäftsführungswechsel zum 01.03.2023 wird seitens der Mitglieder der Verbandsversammlung eine Aufgabenkritik und eine Rollenschärfung des Zweckverbands gewünscht und erwartet. Im Rahmen der Evaluation der bisherigen Arbeit steht darüber hinaus die Abgrenzung zu anderen Akteuren, wie der Agit, der ZRR u.a. im Fokus. Hierzu gehört auch, die in der Satzung festgelegten Aufgaben mit den aktuell durchgeführten Projekten und Aufgaben zu vergleichen. Ebenfalls die Kommunikation mit den Hauptverwaltungsbeamten und Fachbereichen der Mitgliedskörperschaften soll noch einmal neu organisiert bzw. aktiviert werden, um die aktuellen Herausforderungen mit den Verbandsmitgliedern gemeinsam und im Vorfeld inhaltlich abgestimmt angehen zu können. Dabei steht die Wirksamkeit bei gleichzeitiger Vermeidung von Doppelstrukturen im Vordergrund.
Nach ersten Ergebnissen der Evaluation, die im April in intensiven Workshops und Klausurtagungen mit den Bereichsleitungen im ZV erarbeitet werden, wird die Geschäftsführerin hierüber in den Austausch mit den relevanten Akteuren gehen (Hauptverwaltungsbeamte, Dezernent*innen, Geschäftsführungen AGIT, ZRR, EVTZ EMR etc.). Am Ende des Evaluierungsprozesses steht schließlich die Ableitung einer Strategieplanung, durch die der Verband eine Profilschärfung mit einem konkreten – an der Satzung orientierten - Aufgabenportfolio für die nächsten Jahre erhalten wird.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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