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Tagesordnung - SI/2019/054 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion  

 
 
Bezeichnung: SI/2019/054 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion
Gremium: Ausschuss für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion
Datum: Fr, 14.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 10:00 - 11:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: ENERGETICON: Panoramaraum
Ort: Konrad-Adenauer-Allee 7, 52477 Alsdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung durch die Ausschussvorsitzende      
Ö 2  
Genehmigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Junges Kulturfestival Rampenfieber 2019/2020  
2019/299  
Ö 4  
Aktuelles aus dem Kulturministerium NRW  
2019/300  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussempfehlung:

keine

 

   
    14.06.2019 - Ausschuss für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
   

Kenntnisnahme

 

Frau Hankeln berichtet über:

a) die interkommunale Entwicklungsplanung: Es ist kein dezidiertes Programm, sondern ist angelehnt an die RKP-Förderung: 50% der Kosten werden gefördert. Damit können einzelne Kreise oder auch zwei Kreise in Kooperation eine Kulturentwicklungsplanung umsetzen. Dabei ist eine Zusammenarbeit mit den Kreiskommunen erforderlich. Ein Eigenanteil von 50% ist Voraussetzung. Dazu ist eine nachhaltige Perspektive gewünscht, nach der Prozessförderung sollte ein „Kümmerer“ vor Ort die Kulturentwicklungsplanung umsetzen. Bei Interesse sollte man sich direkt an das Ministerium wenden. Der Landschaftsverband Westfalen war in den letzten Jahren sehr aktiv im Bereich „Kulturentwicklungsplanung“. Die schriftliche Evaluation kann dort bestellt werden bzw. auch über das Kulturministerium NRW.

b) den neuen Kulturförderplan: 2014 wurde das Kulturfördergesetz erlassen. Der neue Kulturförderplan, der ab 2019 gültig ist, ist im Entwurf fertig und wird wahrscheinlich Ende 2019 verabschiedet werden mit einer Laufzeit von 4 Jahren.

Nach den schon umgesetzten Schwerpunkten der Theater- und Orchesterförderung, der freien Musikszene stehen in diesem Kulturförderplan insbesondere die kulturelle Bildung, die Literaturförderung und die Stärkung des ländlichen Raumes („Dritte Orte“) im Fokus.

c) Dritte Orte“: Der dritte Ort soll ein Ort der Begegnung jenseits des Zuhauses und der Arbeit sein. Dritte Orte können neu konzipierte Bibliotheken und andere mögliche schon bestehende oder neu zu schaffende Orte der Begegnung im ländlichen Raum sein.

Es sind hierzu 150 Bewerbungen eingegangen, aus denen 58 in die engere Wahl gekommen sind.

Am 03.06.19 hat das Juryverfahren stattgefunden. Es wurden 17 Projekte ausgewählt, die gefördert werden.

Aus der Region wurden für die 1. Phase (Konzeptförderung) zwei Bewerbungen ausgewählt: Nettersheim und der Heimat- und Kulturverein Brachelen. Diese und die restlichen vorausgewählten Projekte werden vom Programmbüro “startklar“ in der Qualifizierung betreut (z.B. Einladung zu Workshops). Die 2. Phase des Verfahrens steht wieder allen interessierten Antragstellern offen.

 

 

Ö 5  
INTERREG V-A EUR.friends: euregiowaves.eu online  
2019/301  
Ö 6  
INTERREG-V-A EUR.Friends Betriebsbesichtigungen  
2019/302  
Ö 7  
"Gemeinsam in Aktion! - Ensemble en action! - Samen in actie! Zusammen spielen, Nachbarn treffen, Sprachen lernen  
2019/303  
Ö 8  
Aktivitäten der Geschäftsstelle  
2019/304  
Ö 9  
Anfragen und Mitteilungen