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Beschluss:
Die Verbandsversammlung folgt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion des Region Aachen Zweckverbands und beauftragt die Geschäftsstelle mit der Einrichtung eines Netzwerks „Inklusiver Arbeitsmarkt in der Region Aachen“.
Einstimmig zugestimmt
Herr Dr. Kehren begrüßt Herrn Sevenich (Geschäftsführer Operativ Agentur für Arbeit Aachen – Düren), der einen Vortrag zum Thema „Inklusiver Arbeits- und Ausbildungsmarkt“ hält.
Herr Bausch dankt der Geschäftsstelle des RAZV, dass sie sich dieses Themas angenommen hat. Die Zahlen würden Aufschluss darüber geben, dass nach wie vor zu viele Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen vermittelt würden, die eigentlich eine Chance hätten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Auch im Übergang Schule Beruf seien größere Anstrengungen zu unternehmen, um Jugendlichen mit Behinderung eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen – schließlich binde die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch formal, die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Nicht wenige Unternehmen ziehen die Zahlung von Ausgleichsabgaben der Einstellung schwerbehinderter Menschen vor. Man habe sich hier bewusst gegen neue Strukturen und für ein Netzwerk entschieden, welches die verschiedenen Akteure stärker vernetzt, um ausloten zu können, wie wir dieses Thema in der Region Aachen voranbringen können.
Herr Sevenich unterstreicht ergänzend, dass es sich hierbei häufig um gut bis sehr gut qualifizierte Menschen handele – im Vergleich zum Durchschnitt aller gemeldeten Arbeitslosen sei eine schwerbehinderte arbeitslose Person besser qualifiziert.
Auf Rückfrage von Frau Dr. Schoeller bestätigt Herr Sevenich, dass es sich bei den vorgestellten Zahlen im Bereich „Verarbeitendes Gewerbe“ um Daten des ersten Arbeitsmarktes handele (d.h. ohne geförderte Beschäftigungsverhältnisse in Werkstätten). Idealerweise solle der Großteil der Netzwerkteilnehmenden aus der Praxis (d.h. aus Unternehmen) kommen, um der Zurückhaltung gegenüber Arbeitnehmer*innen mit Behinderung entgegenzuwirken und damit verbundene Vorurteile abzubauen. Auch Herr Dr. Nolten unterstreicht die Bedeutung der Rolle der Arbeitgeber*innen als Multiplikatoren für Best Practices. Frau Schmitt-Promny konstatiert, dass für die Beurteilung insb. die Zahlen zu den schwerbehinderten Beschäftigten des zweiten Arbeitsmarkts notwendig seien. Am Beispiel eines IHK-Projektes, das junge Menschen mit Behinderung in Ausbildung bringen soll, stellt sie die Frage, ob die vorherige psychologische Untersuchung zur Prüfung der Ausbildungsfähigkeit nicht eine Form der Diskriminierung sei. Herr Sevenich stellt klar, dass das Gutachten zur Feststellung der Ausbildungsreife des Psychologischen Services der Bundesagentur für Arbeit nicht ausschließlich bei Menschen mit Behinderung durchgeführt werde. Es diene dazu, individuelle Fähigkeiten, Interessen und Potenziale zu analysieren, um passende berufliche Perspektiven zu finden oder eine berufliche Neuorientierung zu unterstützen.
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