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Auszug - Jahresabschluss 2023  

 
 
SI/2024/128 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
TOP: Ö 10
Gremium: Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 22.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:07 - 16:06 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Kreisverwaltung Düren
Ort: Kreisverwaltung Düren
2024/070 Jahresabschluss 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
 
Beschluss


Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:

Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der Fassung des Prüfberichtes vom 06.11.2024 fest.

Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 19a GkG, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 93.122,43 € entsprechend § 75 GO NRW sowie gemäß Ziff. 3.1.3 der Handreichungen zu § 75 GO NRW der Ausgleichsrücklage zu entnehmen ist. Der darüberhinausgehende Anteil des Fehlbetrages in Höhe von 20.792,54 € wird durch Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.

 

Einstimmig

 

Wie bereits in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 28.06.2024 sowie in den Quartalsberichten 2023 berichtet, ist der Fehlbetrag zum einen bedingt durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, da in 2023 die Inflationsausgleichsprämie zu leisten war und zum anderen durch die erhöhten Zinsaufwendungen im Rahmen des Liquiditätskredites.