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Tagesordnung - SI/2017/025 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus  

 
 
Bezeichnung: SI/2017/025 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus
Gremium: Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus
Datum: Do, 08.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Saal 2
Ort: Technologiezentrum am Europaplatz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung durch den Ausschussvorsitzenden      
Ö 2  
Genehmigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Aufstellung des neuen Regionalplans durch die Bezirksregierung Köln und regionsweite strategische Abstimmung und Positionierung im Rahmen des Regionalplanverfahrens  
2017/101  
Ö 4  
"Den Wandel gestalten" - Eckpunkte der Strukturentwicklung Region Aachen 2030  
Enthält Anlagen
2017/102  
Ö 5  
Strukturpolitisches Impulspapier der Regionen in Nordrhein-Westfalen  
Enthält Anlagen
2017/103  
Ö 6  
Vorstellung der neuen gemeinsamen Website der sieben Grenzinfopunkte Deutschland-Niederlande-Belgien  
2017/104  
Ö 7  
Sachstand INTERREG V-A Euregio Maas-Rhein  
2017/105  
    VORLAGE
   

Beschlussempfehlung:

keine

 

   
    08.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Kenntnisnahme

 

Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTERREG-Projekte:

 

Die Skizzen werden eingereicht, dann erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die Programmbehörden. Nach der daran anschließenden „peer-review“ werden die Vollanträge der Projektpartnerschaften offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge. Nach erfolgter Genehmigung müssen die Länder die Mittel für die Kofinanzierung bereitstellen.

 

Es wurde angeregt, auf der neuen Homepage des Region Aachen – Zweckverband eine „Projektbörse“ für INTERREG-Anträge einzurichten. So könnten Interessierte Informationen darüber erhalten, ob z.B. noch ein Partner für eine Projektidee fehlt oder welche Idee für sie passen würde.

   
    09.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Kenntnisnahme

 

 

Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTER- REG-Anträge:

 

Das z. Zt. übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Ein-reichung der Anträge) wird durch ein – nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt.

Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im An-schluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der An-tragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“. Die so erarbeiteten Anträge der Projektpart-nerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde ein-gereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet ab-schließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge.

 

*Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an.

 

   
    13.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Gesundheit
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Kenntnisnahme

 

Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTER- REG-Anträge:

 

 

Das bislang übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Einreichung der Anträge) wird durch ein nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt. Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im Anschluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“; d.h. die INTERREG-Managements in den Partnerregionen.  Die so erarbeiteten Anträge der Projektpartnerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge.

 

*Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an.

 

   
    21.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Kenntnisnahme

 

 

Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTER- REG-Anträge:

 

Das z. Zt. übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Einreichung der Anträge) wird durch ein – nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt.

Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im Anschluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“. Die so erarbeiteten Anträge der Projektpartnerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge.

 

*Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an.

 

 

 

   
    30.06.2017 - Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
    Ö 12 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Kenntnisnahme

 

 

Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTERREG-Anträge:

 

Das z. Zt. übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Einreichung der Anträge) wird durch ein – nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt.

Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im Anschluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“. Die so erarbeiteten Anträge der Projektpartnerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge.

 

*Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an.

Ö 8  
Enthält Anlagen
Bericht der Geschäftsstelle  
2017/106  
Ö 9  
Anfragen und Mitteilungen      
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)