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Tagesordnung - SI/2017/018 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung  

 
 
Bezeichnung: SI/2017/018 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung
Gremium: Ausschuss für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung
Datum: Mi, 21.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Saal 2
Ort: Technologiezentrum am Europaplatz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung durch die Ausschussvorsitzende      
Ö 2  
Genehmigung der Tagesordnung      
Ö 3  
1. Regionales Ideenlabor, Arbeitswelt 4.0 - "Digitalisierung im Einzelhandel der Zukunft in der Region Aachen" am 11.05.2017  
2017/121  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Virtuelle Karrieremesse  
2017/122  
Ö 5  
Sachstand INTERREG V-A Euregio Maas-Rhein  
2017/105  
Ö 6  
Vorstellung der neuen gemeinsamen Website der sieben Grenzinfopunkte Deutschland-Niederlande-Belgien  
2017/104  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Bericht über Landesarbeitsmarktpolitik gemäß Regionalbericht 2016  
Enthält Anlagen
2017/123  
Ö 8  
Aktuelles aus der Geschäftsstelle und Sachstand der Förderprogramme  
2017/124  
    VORLAGE
   

Beschlussempfehlung:

keine

 

   
    21.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Kenntnisnahme

 

 

Frau Kappes ergänzt die Vorlage noch mit den ab 01.07.2017 in Kraft tretenden Änderungen im Bildungsprämien-Verfahren. Weiterhin gilt die Bildungsprämie des Bundes für Beschäftigte, die mindestens 15 Wochenstunden tätig sind. Sie ist eine Förderung der Arbeitnehmer. Erwachsene mit einem zu versteuernden Einkommen unter 20.000 € bzw. 40.000 € bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung können davon profitieren.

 

Die Bedingungen für den Erhalt einer Bildungsprämie werden im Wesentlichen wie folgt gelockert:

-          Alle Altersklassen, auch für Personen in Rente oder Pension, die 15 Wochenstunden tätig sind (Flexirente); bisher erst für Beschäftigte ab 25 Jahre.

-          Jährliche Ausgabe/Nutzung möglich; bisher im 2-Jahres Rhythmus

-          Gefördert werden Weiterbildungen mit unbegrenzter Honorarhöhe; bisher nur für Weiterbildungskosten bis 1.000,- € brutto.

 

Ö 9  
Anfragen und Mitteilungen      
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)