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Vorlage - 2017/124  

 
 
Betreff: Aktuelles aus der Geschäftsstelle und Sachstand der Förderprogramme
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Arbeit und Bildung Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung Kenntnisnahme
21.06.2017 
SI/2017/018 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

 

13.06.2017 Check-In Berufswelt 2017

Am 13. Juni 2017 findet zum dritten Mal CHECK IN Berufswelt statt. CHECK IN BERUFSWELT bietet den Schülern aller Schulformen ab der 8. Klasse die Möglichkeit, Ausbildungsangebote der hiesigen Unternehmen und Institutionen kennenzulernen und erste Kontakte zu knüpfen.

Der Region Aachen – Zweckverband bietet in diesem Jahr erstmalig Jugendlichen die Möglichkeit der Berufsfelderkundung (BFE). Ein BFE-Tag im Hause soll zukünftig regelmäßig durchgeführt werden. So leistet auch der Region Aachen - Zweckverband einen Beitrag zum NRW-Landesprogramm Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA).

 

Gesundheitsberufemessen 2017

Die Gesundheitsberufemessen 2017 finden am 13. Juni in Aachen, am 21. Juni in Euskirchen und am 22. Juni in Heinsberg statt. Zielgruppen sind Schüler/innen der Jahrgänge 8-13 sowie Wiedereinsteiger/innen, junge Erwachsene oder Menschen in einer Orientierungsphase. Zusätzlich zu den Ausstellungen mit Unternehmen und Institutionen aus der Gesundheitsbranche werden ein Seminarprogramm sowie Praxisstationen für die Jugendlichen angeboten. Jeweils rund 30 Aussteller nehmen in Aachen, Euskirchen und Heinsberg teil – erwartet werden insgesamt 2.000 Besucher/innen.

 

Starke Quartiere starke Menschen SQsM

Mit dem gemeinsamen Aufruf der Programme des EFRE, des ELER und des ESF werden in NRW Städte und Gemeinden unterstützt, strukturschwache und sozial benachteiligte Quartiere/Stadtteile aufwerten. Auf der Grundlage von integrierten Handlungs- oder Entwicklungskonzepten (IHKo) oder eines Ratsbeschlusses zur Erstellung oder Verabschiedung eines IHKo können Einzelmaßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, kommunale Präventionsketten aufzubauen oder weiterentwickeln sowie die Armutsvor-beugung zu stärken. Dadurch ist es möglich die Beantragung von ESF-kofinanzierten Einzelprojekten vorzuziehen.

Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Alsdorf gebraucht gemacht und am 22.03.2017 elf Projektanträge im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales eingereicht. Drei Projektansätze beziehen sich auf den Arbeitsmarkt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dazu im Ausschuss berichtet werden. Eine regionale Empfehlung ist bei SQsM nicht erforderlich.

 

Fachkräfteinitiative NRW – Projekt * [STRG] + [A] + [C] * - Steigerung digitaler Kompetenzen

Das ESF-Projekt * [STRG] + [A] + [C] * - Steigerung digitaler Kompetenzen, welches am 19.09.2016 im Ausschuss mit der regionalen Empfehlung ausgestattet wurde, hat mit Schreiben vom 21.03.2017 durch das Ministerium  für Arbeit, Integration und Soziales einen  vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten. Zur Zeit läuft bei der Stadt Aachen – FB Wirtschaftsförderung das entsprechende Stellenbesetzungsverfahren.

 

PACK AN!

Das einjährige Personalentwicklungsprogramm PACK AN! zur Führungskräfteentwicklung von Frauen in kleinen und mittelständischen Unternehmen der Region Aachen startet im Juli 2017. 8 Unternehmen, 10 Mentees und 5 Mentorinnen aus der Region wurden ausgewählt. Die Branchenverteilung ist sehr breit: von Handwerk bis Software sind die unterschied-lichsten Unternehmen dabei.

 

Umsetzung des 2. Abschnitts der Förderung von vier ESF-Programmen

Für die Bewilligung  des 2. Abschnitts der ESF-Programme der aktuellen Förderphase 2018-2020 ist für vier Förderprogramme ein neuer Antrag erforderlich.

Es bertriff die folgenden Programme:

  • TEP/Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP)
  • Jugend in Arbeit plus (JiA+)
  • Erwerbslosenberatungsstellen (ELB)
  • Arbeitslosenzentren (ALZ)

Damit die nahtlose Weiterförderung sichergestellt ist, senden die Träger ihre Anträge bis zum 31.07.2017 direkt an die Bezirksregierung Köln. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW beabsichtigt die bisherigen Träger weiter zu fördern.

 


Beschlussempfehlung:

keine

 


Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

keine