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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Eröffnung durch den Ausschussvorsitzenden |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Aufstellung des neuen Regionalplans durch die Bezirksregierung Köln und regionsweite strategische Abstimmung und Positionierung im Rahmen des Regionalplanverfahrens |
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2017/101 |
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Ö 4 |
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"Den Wandel gestalten" - Eckpunkte der Strukturentwicklung Region Aachen 2030 |
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2017/102 |
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Ö 5 |
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Strukturpolitisches Impulspapier der Regionen in Nordrhein-Westfalen |
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2017/103 |
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Ö 6 |
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Vorstellung der neuen gemeinsamen Website der sieben Grenzinfopunkte Deutschland-Niederlande-Belgien
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2017/104 |
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Ö 7 |
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Sachstand INTERREG V-A Euregio Maas-Rhein |
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2017/105 |
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VORLAGE |
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Beschlussempfehlung: keine |
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08.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus |
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Ö 7 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Kenntnisnahme Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTERREG-Projekte: Die Skizzen werden eingereicht, dann erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die Programmbehörden. Nach der daran anschließenden „peer-review“ werden die Vollanträge der Projektpartnerschaften offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge. Nach erfolgter Genehmigung müssen die Länder die Mittel für die Kofinanzierung bereitstellen. Es wurde angeregt, auf der neuen Homepage des Region Aachen – Zweckverband eine „Projektbörse“ für INTERREG-Anträge einzurichten. So könnten Interessierte Informationen darüber erhalten, ob z.B. noch ein Partner für eine Projektidee fehlt oder welche Idee für sie passen würde.
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09.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion |
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Ö 9 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Kenntnisnahme Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTER- REG-Anträge: Das z. Zt. übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Ein-reichung der Anträge) wird durch ein – nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt. Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im An-schluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der An-tragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“. Die so erarbeiteten Anträge der Projektpart-nerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde ein-gereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet ab-schließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge. *Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an.
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13.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Gesundheit |
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Ö 9 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Kenntnisnahme Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTER- REG-Anträge: Das bislang übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Einreichung der Anträge) wird durch ein – nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt. Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im Anschluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“; d.h. die INTERREG-Managements in den Partnerregionen. Die so erarbeiteten Anträge der Projektpartnerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge. *Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an.
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21.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung |
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Ö 5 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Kenntnisnahme Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTER- REG-Anträge: Das z. Zt. übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Einreichung der Anträge) wird durch ein – nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt. Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im Anschluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“. Die so erarbeiteten Anträge der Projektpartnerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge. *Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an.
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30.06.2017 - Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband |
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Ö 12 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Kenntnisnahme Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTERREG-Anträge: Das z. Zt. übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Einreichung der Anträge) wird durch ein – nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt. Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im Anschluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“. Die so erarbeiteten Anträge der Projektpartnerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge. *Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an.
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Ö 8 |
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Bericht der Geschäftsstelle |
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2017/106 |
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Ö 9 |
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Anfragen und Mitteilungen |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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