Beschluss:
Kenntnisnahme
Frau Kappes ergänzt die Vorlage noch mit den ab 01.07.2017 in Kraft tretenden Änderungen im Bildungsprämien-Verfahren. Weiterhin gilt die Bildungsprämie des Bundes für Beschäftigte, die mindestens 15 Wochenstunden tätig sind. Sie ist eine Förderung der Arbeitnehmer. Erwachsene mit einem zu versteuernden Einkommen unter 20.000 € bzw. 40.000 € bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung können davon profitieren.
Die Bedingungen für den Erhalt einer Bildungsprämie werden im Wesentlichen wie folgt gelockert:
- Alle Altersklassen, auch für Personen in Rente oder Pension, die 15 Wochenstunden tätig sind (Flexirente); bisher erst für Beschäftigte ab 25 Jahre.
- Jährliche Ausgabe/Nutzung möglich; bisher im 2-Jahres Rhythmus
- Gefördert werden Weiterbildungen mit unbegrenzter Honorarhöhe; bisher nur für Weiterbildungskosten bis 1.000,- € brutto.