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Vorlage - 2023/065  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
01.12.2023 
SI/2023/115 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Mit Datum vom 15.03.2023 hat die Geschäftsführung des Region Aachen Zweckverband den Entwurf des Jahresabschlusses 2022 gem. § 95 GO NRW i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte mit Datum vom 16.03.2023. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 31.03.2023 eingebracht und von dieser zur Kenntnis genommen.

 

Gem. § 13 der Satzung des Region Aachen Zweckverband bedient sich dieser zur Durchführung seiner Prüfaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung eines Mitgliedes oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2016 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung zu beauftragen. Entsprechend §§ 101 Abs. 1 GO NRW und § 18 Abs. 1 GkG obliegt somit der örtlichen Rechnungsprüfung der StädteRegion Aachen die Prüfung des Jahresabschlusses 2022.

Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht vom 26.06.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Region Aachen Zweckverband zum 31.12.2022 wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfbericht ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 


Beschlussempfehlung:

Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:

Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der Fassung des Prüfberichtes vom 26.06.2023 fest.

Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 19a GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 70.510,83 gem. § 19a GkG der Ausgleichsrücklage mit einem Betrag von 23.503,61 € zuzuführen ist. Der Differenzbetrag des Jahresüberschusses i.H.v. 47.007,22 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.

 


Personelle Auswirkungen:

Sind im Haushalt eingeplant.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Sind im Haushalt eingeplant.

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2023-065_Jahresabschluss 2022_Bericht JA 2022 digitale Kopie komplett mit Anlagen (887 KB)