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Vorlage - 2023/047  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung des Region Aachen Zweckverband für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit Vorberatung
07.11.2023 
SI/2023/118 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion Vorberatung
09.11.2023 
SI/2023/116 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion ungeändert beschlossen   
Ausschuss für (eu)regionale Kultur und Tourismus Vorberatung
10.11.2023 
SI/2023/117 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Kultur und Tourismus ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
01.12.2023 
SI/2023/115 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Zu den Beschlussempfehlungen a) bis c):

Am 13.06.2023 hat die Geschäftsführung den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 in die Sitzung der Verbandsversammlung eingebracht. Die Beschlussfassung ist für die Verbandsversammlung am 01.12.2023 vorgesehen. Am 16.08.2023 fand zudem eine gemeinsame Sitzung mit den Beteiligungsverwaltungen und der Geschäftsstelle statt, in der die Planungsgrundlagen der Haushaltssatzung erläutert und diskutiert wurden.

 

Im Vorfeld der Sitzung der Verbandsversammlung sollen insbesondere die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne in den zuständigen Ausschüssen vorberaten werden.

 

Mit Blick auf die beigefügte Haushaltssatzung 2024 und 2025 sind die für den

a) Ausschuss für (eu)regoinale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit relevanten Produkte die folgenden:

  • 1501 Interreg-Management (Seite 40-42)
  • 1512 Gesundheitswirtschaft (Seite 57-60)
  • 1513 Wirtschaft, Raum und Strukturwandel (Seite 61-63)

 

b) Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion relevanten Produkte die folgenden:

  • 1502 Grenzinfopunkt Aachen-Eurode (Seite 43-47)
  • 1506 Regionalagentur Aachen (Seite 48-50)
  • 1507 Kompetenzzentrum Frau und Beruf (Seite 51-53)
  • 1511 Weiterbildung und Qualifizierung (Seite 54-56)

 

c) Ausschuss für (eu)regionale Kultur und Tourismus relevanten Produkte die folgenden:

  • 0403 Kultur (Seite 37-39)

 

Zu der Beschlussempfehlung d):

Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Verbandsversammlung zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung. Gemäß § 8 (3) a) der Satzung ist für die Verabschiedung der Haushaltssatzung eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenenltigen Stimmen erforderlich.

 

Die Geschäftsführung hat den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 in der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Juni 2023 schriftlich eingebracht (vgl. SV-Nr. 2023/038). Es erfolgte dort eine mündliche Erläuterung und Begründung (siehe Haushaltsrede) durch die Geschäftsführerin.

 


Beschlussempfehlung:

  1. Der Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit empfiehlt der Verbandsversammlung, die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne der Produkte 1501, 1512 und 1513 entsprechend dem bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsplanentwurf 2024-2025 zu genehmigen.
  2. Der Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion empfiehlt der Verbandsversammlung, die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne der Produkte 1502, 1506, 1507 und 1511 entsprechend dem bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsplanentwurf 2024-2025 zu genehmigen.
  3. Der Ausschuss für (eu)regionale Kultur und Tourismus empfiehlt der Verbandsversammlung, den Teilergebnis- und Teilfinanzplan des Produktes 0403 entsprechend dem bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsplanentwurf 2024-2025 zu genehmigen.
  4. Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:
  1. Sie beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 und die sich daraus ergebenden Umlagebeträge der Verbandsmitglieder.
  2. Sie genehmigt den beigefügten Stellenplan 2024/2025.
  3. Sie fordert die Geschäftsstelle auf, die Haushaltssatzung unmittelbar der Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

 


Personelle Auswirkungen:

siehe Haushaltssatzung 2024-2025

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Haushaltssatzung 2024-2025

 


Anlage/n: 2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2023-047_Haushaltssatzung 2024-2025 (4802 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2023-047_Haushaltsrede 13.06.2023 (76 KB)