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Vorlage - 2022/009  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion: Förderung der inklusiven Ausbildung
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Arbeit, Bildungs- und Wissensregion Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion Vorberatung
08.03.2022 
SI/2022/096 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion an Verwaltung zurück verwiesen   
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Die SPD-Fraktion im Region Aachen Zweckverband beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit dem LVR, den Berufskollegs, der Bezirksregierung Köln, den gewerblichen Kammern und Vertretungen der nicht kammergebundenen Ausbildungsberufe

 

  • ein Konzept zur Stärkung der inklusiven Ausbildung für die Aachener Region zu entwickeln;
  • die Möglichkeit der Einrichtung eines inklusiven Berufskollegs für die Aachener Region zu prüfen bzw. ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der inklusiven Ausbildung an den bestehenden Berufskollegs zu erstellen;
  • eine Werbe- und Sensibilisierungskampagne für inklusive Ausbildungen zu entwickeln und ein Konzept für die Umsetzung vorzulegen.

 

Begriffsbestimmungen:

Die im Antrag beschriebene Zielgruppe „Menschen mit Behinderungen“ wird in Artikel 1, Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert als „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

 

r den Ausbildungsmarkt muss hier zwischen folgenden Gruppen unterschieden werden: Menschen mit körperlicher Behinderung (Schädigung des Stütz- und Bewegungsapparats, Organschädigung oder Erkrankung in seinen körperlichen Funktionen) sowie Menschen, die seelisch oder lernbehindert sind (z.B. emotionale und soziale Entwicklung, Autismus, Lese-Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie).

 

Angebote:

r Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen gibt es an den Berufskollegs Unterstützungsmöglichkeiten, die es ihnen ermöglichen, weitestgehend regulär am Berufsschulunterricht teilnehmen (z.B. Rampen, digitale Hilfsmittel für Hör- und Sehbehinderte). Für diese Hilfsmittel können entsprechende Anträge bei den Bezirksregierungen gestellt werden.

 

Die Agentur für Arbeit Aachen-Düren hat zur Beratung von Menschen mit Behinderung 13 REHA-Berater*innen, die im Rahmen einer Berufsberatung die verschiedenen Möglichkeiten mit den Kunden eruieren und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen. Dabei richten sich 9 Berater*innen an ausbildungsinteressierte Jugendliche mit dem Schwerpunkt der beruflichen Erstberatung. Drei Berater*innen mmern sich um Fälle der Wiedereingliederung von Menschen, die ihre berufliche Tätigkeit nicht weiter ausüben können. Im Rahmen der beruflichen Erstberatung wird mit den Ratsuchenden geklärt, ob und in welchem Rahmen eine duale Ausbildung möglich ist. Auch finanzielle Unterstützung und begleitende Förderangebote werden thematisiert. Nach Angaben der REHA-Beratung der Agentur für Arbeit gibt es hier pro Jahr ca. 200 220 Beratungen von Menschen mit Inklusionsförderbedarf.

 

Eine Möglichkeit der dualen Ausbildung für Menschen mit psychischen oder einer Lernbehinderung ist die Fachpraktikerausbildung (FPA). Diese ist eine theoriereduzierte Ausbildungsform, die es auch Jugendlichen mit Förderbedarf ermöglicht, eine duale Ausbildung abzuschließen. In diesen Ausbildungsordnungen wird ca. 30 bis 40 % weniger theoretisches Wissen erwartet, so dass Menschen mit Lernschwierigkeiten gute Möglichkeiten haben, den Ausbildungsberuf erfolgreich abzuschließen. Es ist möglich, im Anschluss an die FPA einen Vollabschluss zu erwerben. Dieser kann in einem zusätzlichen Ausbildungsjahr erreicht werden. Im Rahmen der FPA werden auch zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten wie Nachhilfe, die begleitende berufliche Ausbildung (BBA) und Unterstützung für die Ausbildungsbetriebe angeboten. Dies ist vor allem in den Fällen wichtig, in denen keine reinen FPA-Klassen an den Berufskollegs zustande kommen. Für die Einrichtung einer FPA-Klasse werden mindestens 7 Auszubildende aus einem Berufsbild benötigt. In den Fällen, in denen keine FPA-Klasse eingerichtet werden kann, werden die Auszubildenden mit Förderbedarf in regulären Berufsschulklassen unterrichtet. Hier sind die zusätzlichen unterstützenden Maßnahmen durch die REHA-Beratung der Agentur für Arbeit besonders wichtig.

 

Bundesweit gibt es ca. 60 verschiedene Ausbildungsberufe im Rahmen der FPA, in der Region Aachen sind 13 solcher Ausbildungsberufe wählbar. Da bei den angebotenen Ausbildungsberufen der regionale Arbeitsmarkt und die anschließenden Beschäftigungsmöglichkeiten eine Rolle spielen, werden alle Ausbildungsberufe in allen Region angeboten.

 

In llen, in denen eine duale Berufsausbildung (noch) nicht möglich ist, ermöglicht die Agentur für Arbeit berufsvorbereitende Maßnahmen wie die unterstützende Beschäftigung, gezielte Eignungstests, um Berufswünsche zu konkretisieren.

In den Beratungen durch die REHA-Berater*innen steht immer der Ratsuchende im Fokus. Es wird gemeinsam nach Unterstützungsmöglichkeiten gesucht und durch den Einsatz eines Instrumenten- und Fördermixes die optimale Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeit für die Ratsuchenden entwickelt.

 

Je nach Art und Schwere der Behinderung kann es allerdings auch dazu kommen, dass eine duale Ausbildung nicht möglich ist. In Fällen, in denen durch eine wesentliche Behinderung diese Option nicht zum Tragen kommt, besteht die Möglichkeit, eine andere Beschäftigungsoption zu wählen. Allerdings kommt ein Arbeitsplatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen nur in Frage, wenn die Schwere der Behinderung eine Ausbildung nicht ermöglicht und die Betroffenen selbst diese Beschäftigungsform wünschen.

 

An den Berufskollegs in der Region Aachen werden zur Unterstützung der Inklusiven Ausbildung Sonderpädagogen/innen eingesetzt. Diese unterstützen die Auszubildenden, intervenieren aber auch, wenn es Probleme mit Mitschüler*innen, Lehrer*innen oder im Betrieb gibt. Allerdings gibt es hier große Unterschiede, wie viele solcher Sonderpädagoginnen die Schulen zur Verfügung haben und wie diese eingesetzt werden.

 

Eine weitere Herausforderung bei der inklusiven Ausbildung ist die Nachfrage von Betrieben und Unternehmen in der Region. Die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung wird hier noch zu häufig nicht wahrgenommen und es fehlt an entsprechenden Ausbildungsplätzen. Die Kammern haben für die Beratung von Auszubildenden und Betrieben eigene Inklusionsbeauftrage, die zur Umsetzung der inklusiven Ausbildung informieren.

 

Beim Übergang Schule Beruf und der Umsetzung des Landesvorhabens Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) haben die Kommunen eine wichtige Rolle: Über die Kommunalen Koordinierungsstellen, die bei den regionalen Bildungsbüros der Gebietskörperschaften angedockt sind (im Kreis Düren bei Amt für Schule und Bildung) und aus Landes- und ESF-Mitteln gefördert werden, organisieren sie die Vernetzung der Akteure und bündeln Aktivitäten.

Seit Beginn des Schuljahres 2017/2018 haben schwerbehinderte Schüler*innen die Möglichkeit, die KAoA-STAR-Standardelemente zu nutzen, die sie entsprechend ihrer individuellen Bedarfe beim Übergang in den Beruf unterstützen. Die Begleitung der Jugendlichen beginnt im drittletzten Schulbesuchsjahr und umfasst eine verbindliche Berufswegeplanung einschließlich Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungen und Praktika. Je nach behinderungsspezifischem Bedarf können weitere Elemente, wie z.B.: Berufsorientierungsseminare, Arbeitsplatzbezogenes Kommunikationstraining angeboten werden. Mitarbeiter*innen des Integrationsfachdienstes (IFD) arbeiten in den Schulen mit den Jugendlichen, ihren Eltern und Lehrkräften eng zusammen und begleiten die Jugendlichen während ihres gesamten individuellen Berufsorientierungsprozesses.

Ein besonderer Schwerpunkt ist der Auf- und Ausbau von tragfähigen Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen, um die Integration und Berufswegeplanung der Jugendlichen zu stärken. Wichtige Kooperationspartner im Rahmen von KAoA-STAR außerhalb von Schule sind Betriebe, Reha-Beratungskräfte der Agenturen für Arbeit und die Kommunalen Koordinierungsstellen. Für diese Aufgaben ist in den beiden Landschaftsverbänden in ihrem jeweiligen Landesteil eine STAR-Koordinierungsstelle eingerichtet.

Die Kommunalen Koordinierungen können sicher einen relevanten Beitrag zu den o.g. Zielsetzungen des Antrages leisten.

 

Die Regionalagentur wird das Thema „rderung der inklusiven Ausbildung“ im Ausbildungskonsens Region Aachen auf die Tagesordnung setzen. Dort sind alle relevanten regionalen Akteur*innen (Kammern, Arbeitsverwaltung, Hochschulen, Kommunale Koordinierungen, Berufskollegs, Regionalagentur) aus dem Themenfeld „duale Ausbildung“ engagiert.

 

In der StädteRegion Aachen werden beispielsweise die Themen der UN-Behindertenrechtskonvention durch das Amt für Inklusion und Sozialplanung umgesetzt. Es beschäftigt sich mit der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung. Grundlage ist der von der Politik beschlossene Inklusionsplan der StädteRegion Aachen, in welchem im Kapitel „Arbeit und Erwachsenenbildung“ Handlungsempfehlungen vorgeschlagen wurden.

Begleitet wird der Prozess vom Inklusionsbeirat einem Unterausschuss des Städteregionstages. Im Rahmen der Sozialplanung analysieren die Mitarbeiter/innen des Amtes die Lebenslagen der Bürger/innen der StädteRegion. Ziel ist es, Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und Angebote da zu platzieren, wo sie benötigt werden. Nach telefonischer Rückfrage gab ein*e Mitarbeiter*in des Amtes an, dass das Thema „Ausbildung“r sie kein Aufgabenfeld sei.

In den anderen Gebietskörperschaften erfolgt eine analoge Vorgehensweise.

 

Die SPD-Fraktion erläutert im Rahmen der Sitzung ihren Antrag.

 


Beschlussempfehlung:

Die Formulierung des Beschlussvorschlags erfolgt in der Sitzung.

 


Personelle Auswirkungen:

Die Koordinierung und Umsetzung der im Antrag der SPD-Fraktion benannten Aktivitäten kann nicht durch die vorhandenen Personalressourcen der Region Aachen Zweckverband gewährleistet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

r die Umsetzung der beschriebenen Aktivitäten bedarf es zusätzlicher finanzieller Mittel zur Einrichtung einer Personalstelle bei der Region Aachen. Diese Mittel müssten über die Umlage der Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt werden.

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2022-009_Antrag der SPD-Fraktion zur Förderung der inklusiven Ausbildung (97 KB)