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Vorlage - 2021/091  

 
 
Betreff: Genehmigung der Haushaltssatzung des Region Aachen Zweckverband für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
03.12.2021 
SI/2021/085 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Verbandsversammlung zuständig für die Genehmigung der Haushaltssatzung. Gemäß § 8 (3) a) der Satzung istr die Verabschiedung der Haushaltssatzung eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

 

Der Zweckverband ist verpflichtet, seinen Haushalt nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufzustellen.

 

Die Geschäftsführung hat den Entwurf des Haushaltsplans in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 28. Juni 2021 schriftlich eingebracht. Es erfolgte dort eine mündliche Erläuterung und Begründung durch die Geschäftsführerin.

 

Anmerkung zur finalen Haushaltssatzung:

Im Vergleich zum eingebrachten Haushaltsentwurf vom 18. Juni 2021 wurde der Gesamtbetrag der Erträge und der Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023 um 30.000 Euro reduziert. Hierbei handelt es sich um die ursprünglich eingeplanten Mittel für die Stichting euPrevent EMR. Der in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 18.06.2020 getroffene Beschluss zur Finanzierung der Stichting euPrevent EMR bezog sich jedoch ausschließlich auf die Haushaltsjahre 2020-2022 (vgl. Sitzungsvorlage 2020/374). Somit ist die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2023 um o.g. Betrag niedriger und beträgt 1.527.085 Euro (Haushaltsjahr 2022: 1.557.085 Euro). Der Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen ist im Haushaltsjahr 2023 ebenfalls entsprechend niedriger. Die Einsparung der o.g. 30.000 Euro erfolgt durch die Einsparung von Personalaufwendungen.

 


Beschlussempfehlung:

  1. Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2022 und die sich daraus ergebenden Umlagebeträge der Verbandsmitglieder.
  2. Die Zweckverbandsversammlung genehmigt den beigefügten Stellenplan 2022/2023.
  3. Die Zweckverbandsversammlung fordert die Geschäftsstelle auf, die Haushaltssatzung und den Haushaltsentwurf unmittelbar der Bezirksregierung Köln/Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

 


Personelle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2022-2023

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2022-2023

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2021-091_Haushaltssatzung 2022-2023 (1860 KB)