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Vorlage - 2018/198  

 
 
Betreff: Aktueller Sachstand zum Regionalplanverfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Regionalentwicklung Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus
30.08.2018 
SI/2018/043 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachlage:

Im Rahmen der 7. Sitzung des Zukunftsprozess Planung vom 04.07.2018 hat die Bezirksregierung Köln über den aktuellen Sachstand zur Aufstellung des neuen Regionalplans wie folgt berichtet:

 

Mit 99 Kommunen umfasst der Regierungsbezirk Köln den größten Planungsraum im deutschen Bundesgebiet. Ziel des Regionalplanungsprozesses ist es, die Flächenverteilung am realen Bedarf auszurichten. Eine bedarfsgerechte Flächennutzung ist hierbei wichtiger als die reine Quantität an Flächen.

 

 

 

Der Prozess befindet sich derzeit noch in der informellen Phase, liefert jedoch schon wichtige inhaltliche Aspekte für die formelle Phase. Die Kommunalgespräche zum gemeinsamen Informationsaustausch und zur Qualifizierung von Reserveflächen in den Kommunen wurden im Januar 2018 abgeschlossen. Bis Ende des Sommers erfolgt die Auswertung der Gespräche mit Hilfe der technischen Verschneidung der Siedlungsflächenpotentiale. Die Vertreter der Bezirksregierung Köln führten aus, dass in vielen Teilräumen nach Durchführung der Verschneidung große Differenzen zwischen den Flächenreserven und den „echten Flächenreserven“ vorherrschen. So war dies auch in der Regionalratssitzung für die Kreise Euskirchen und Düren am 22.06.18 der Fall (nur 53% der Reserveflächen sind „echte“ Reserven). Die Ergebnisse für den Kreis Heinsberg, die Stadt und Städteregion Aachen werden in der Regionalratssitzung am 28.09.18 vorgestellt. Eine Bilanzierung der Bedarfe und Reserven mit den Kreisen erfolgt im Herbst durch einen Abgleich mit den neuen Daten von IT.NRW für 2018, sodass Bedarfe und tatsächliche Reserven kommunal und gegebenenfalls regional verortet werden können. Nach Absprache mit dem Regionalrat erhalten die Gebietskörperschaften daraufhin Rückmeldung. Das erste räumliche Plankonzept bildet die Grundlage für den Erarbeitungsbeschluss und die UVP in der formellen Phase.

 

Die Bezirksregierung veranstaltet zwei Themenforen zur regionalen Verteilung von Siedlungsflächen: die beiden Auftaktveranstaltungen (links- und rechtsrheinisch) für „Region + Wirtschaft“ noch im laufenden Jahr sowie das Forum „Region + Wohnen“ im Zeitraum von Herbst 2018 bis April 2019.

 

Weitere Informationen sind der beigefügten Präsentation der Bezirksregierung Köln aus dem Juli 208 zu entnehmen. Die Fertigstellung des Fachbeitrages der Region Aachen zur Neuaufstellung des Regionalplans erfolgt im Frühjahr 2019 – aktuell liegen bereits erste Textentwürfe aus den Themenbereichen „Verkehr und Mobilität“, „Braunkohle" und Energie/Klima“ vor. Zu den Themen „Gewerbe- und Wohnflächen“ kann eine regionale Positionierung erst nach Fertigstellung der teilregionalen Flächenkonzepte bis Anfang 2019 erfolgen.

 

Auch in der formellen Phase des Regionalpanverfahrens können noch weitere Eingaben aus den Regionen berücksichtigt werden – die Geschäftsstelle der Region Aachen wird gemeinsam mit den regionalen Akteuren im Zukunftsprozess Planung (siehe auch TOP 9) den Prozess zur Aufstellung des neuen Regionalplans intensiv begleiten und die Interessen der Region Aachen einbringen.

 

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Beschlussempfehlung:

keine

 

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Personelle Auswirkungen: keine

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Anlage/n: Anlage 1: Sachstand zum Regionalplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2018-198_Sachstand zum Regionalplan (1012 KB)