Bürgerinformationssystem
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Sachlage: Gemäß § 6 Abs. 3 der Verbandssatzung entsendet die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die Mitglieder in überregionale Gremien. Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrags der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH hat der Region Aachen Zweckverband einen Sitz im Aufsichtsrat. Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrags ist jeder kommunale Gesellschafter berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung von bis zu 3 Bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidung: Sie entsendet folgende Personen für die Vertretung des Region Aachen Zweckverbands in die Gremien der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH:
a) Aufsichtsrat: Anzahl 1
b) Gesellschafterversammlung: Anzahl 3 ordentliches Mitglied stellv. Mitglied
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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