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Vorlage - 2025/049  

 
 
Betreff: Erlass Haushaltssatzung RAZV für das Haushaltsjahr 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Kratz, Ute
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
07.11.2025 
SI/2025/143 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Aufgrund des im Jahr 2025 geänderten Sitzungsrhythmus infolge der Kommunalwahl war es nicht möglich, den Entwurf der Haushaltssatzung 2026 im Rahmen einer regulären Sitzung der Verbandsversammlung einzubringen. In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 den Mitgliedern der Verbandsversammlung am 20.08.2025 per E-Mail zur Kenntnis gebracht. Zur Gewährleistung einer Möglichkeit für inhaltliche Rückfragen, Anmerkungen und fachliche Diskussionen wurden die Mitglieder der Verbandsversammlung im gleichen Schreiben zu einer Videokonferenz eingeladen, die am 25.09.2025 in der Zeit von 9:00 bis 10:30 Uhr stattfand. Im Rahmen dieser Besprechung wurden wenige Fragen gestellt und keine Beanstandungen erhoben.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des RAZV obliegt der Verbandsversammlung die Zuständigkeit für den Erlass der Haushaltssatzung. Nach § 8 Abs. 3 a der Satzung ist für die Verabschiedung der Haushaltssatzung eine Zweidrittelmehrheit der Verbandsversammlungsmitglieder erforderlich.

 

Da der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 aus den vorgenannten Gründen im Umlaufverfahren zur Kenntnis gebracht wurde, erfolgt die mündliche Erläuterung und Begründung (vgl. Haushaltsrede) durch die Geschäftsführerin in der Sitzung der Verbandsversammlung am 07.11.2025.

 


Beschlussempfehlung:

Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:

  1. Sie beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2026 und die sich daraus ergebenden Umlagebeträge der Verbandsmitglieder.
  2. Sie genehmigt den darin enthaltenen Stellenplan 2026.
  3. Sie fordert die Geschäftsstelle auf, die Haushaltssatzung unmittelbar der Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

 


Personelle Auswirkungen:

siehe Haushaltssatzung 2026

 

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Haushaltssatzung 2026

 


Anlage/n: 1

Haushaltssatzung 2026

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage Erlass der Haushaltssatzung RAZV für das Haushaltsjahr 2026 (3442 KB)