Bürgerinformationssystem
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Sachlage: Aufgrund des im Jahr 2025 geänderten Sitzungsrhythmus infolge der Kommunalwahl war es nicht möglich, den Entwurf der Haushaltssatzung 2026 im Rahmen einer regulären Sitzung der Verbandsversammlung einzubringen. In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 den Mitgliedern der Verbandsversammlung am 20.08.2025 per E-Mail zur Kenntnis gebracht. Zur Gewährleistung einer Möglichkeit für inhaltliche Rückfragen, Anmerkungen und fachliche Diskussionen wurden die Mitglieder der Verbandsversammlung im gleichen Schreiben zu einer Videokonferenz eingeladen, die am 25.09.2025 in der Zeit von 9:00 bis 10:30 Uhr stattfand. Im Rahmen dieser Besprechung wurden wenige Fragen gestellt und keine Beanstandungen erhoben.
Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des RAZV obliegt der Verbandsversammlung die Zuständigkeit für den Erlass der Haushaltssatzung. Nach § 8 Abs. 3 a der Satzung ist für die Verabschiedung der Haushaltssatzung eine Zweidrittelmehrheit der Verbandsversammlungsmitglieder erforderlich.
Da der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 aus den vorgenannten Gründen im Umlaufverfahren zur Kenntnis gebracht wurde, erfolgt die mündliche Erläuterung und Begründung (vgl. Haushaltsrede) durch die Geschäftsführerin in der Sitzung der Verbandsversammlung am 07.11.2025.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:
Personelle Auswirkungen: siehe Haushaltssatzung 2026
Finanzielle Auswirkungen: siehe Haushaltssatzung 2026
Anlage/n: 1 Haushaltssatzung 2026
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