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Sachlage: In seiner 17. Sitzung am 11.10.2024 hat der Regionalrat im Regierungsbezirks Köln die öffentliche Auslegung des zweiten Planentwurfs des Regionalplans, Regierungsbezirk Köln, (vgl. Sitzungsvorlage RR 32/2024) beschlossen. Die Unterlagen des zweiten Planentwurfs lagen im Zeitraum vom 15.10.2024-15.11.2024 öffentlich aus. Innerhalb dieser Frist hatten sowohl Privatpersonen als auch Träger öffentlicher Belange (TöB) Gelegenheit, zu den Änderungen umfassend Stellung zu nehmen.
Der RAZV hat sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit einer Stellungnahme an der Neuaufstellung des Regionalplans beteiligt. In seiner Stellungnahme (siehe Anlage) unterstützt der RAZV grundsätzlich die Eingaben seiner angehörenden Gebietskörperschaften und der AGIT mbH, besonders die Eingaben der Gebietskörperschaften zu den touristischen Entwicklungszielen und bittet um eine angemessene Berücksichtigung im weiteren Planverfahren.
Da sich unsere Region in einem massiven Strukturwandelprozess befindet, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir Transformationsprozesse möglichst schnell und agil voranbringen können. Wirtschaftliche Trends und Technologien entwickeln sich im digitalen Zeitalter mit hoher Dynamik schnell und benötigen entschlossenes Handeln sowie zügige Entscheidungen. Daher muss der Regionalplan aus unserer Sicht unbedingt anpassungsfähig sein, um auf neue Möglichkeiten und Herausforderungen reagieren zu können. Hierüber sollte mit den Beteiligten die Entscheidung herbeigeführt werden, die für März erwartete Beschlussfassung zum Regionalplan in diesem Sinne zu ergänzen.
Beschlussempfehlung: Der Region Aachen Zweckverband (RAZV) wird beauftragt, die Mitglieder des Regionalrats aus dem Verbandsgebiet, sowie seine für Wirtschaftsförderung zuständigen Beigeordneten / Dezernenten der Mitgliedsgebietskörperschaften zu einem Austausch einzuladen. Ziel ist es, im Rahmen der Verabschiedung des Regionalplans den Beschluss dahingehend zu erweitern, dass Abweichungen kurzfristig eingereicht werden können.
Personelle Auswirkungen: Sind im Haushalt eingeplant.
Finanzielle Auswirkungen: Sind im Haushalt eingeplant.
Anlage/n: 1
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