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Sachlage: Mit Datum vom 19.06.2024 hat die Geschäftsführung des Region Aachen Zweckverbands (RAZV) den Entwurf des Jahresabschlusses 2023 gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers ist mit Datum vom 20.06.2024 erfolgt.
Gemäß § 13 der Satzung bedient sich der Region Aachen Zweckverband (RAZV) zur Durchführung seiner Prüfaufgaben eines Mitgliedes der örtlichen Rechnungsprüfung oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2016 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse zu beauftragen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 weist einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 93.923,26 Euro aus. Es wird vorgeschlagen – nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2023 - den Jahresfehlbetrag zunächst durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und nachfolgend durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2023 zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt der Städteregion Aachen.
Personelle Auswirkungen: Sind im Haushalt eingeplant.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Rechnungsprüfung sind im Haushalt eingeplant
Anlage/n: 1
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