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Vorlage - 2024/045  

 
 
Betreff: Sachstand Erstellung des integrierten regionalen Entwicklungskonzeptes (IREK) für die Region Aachen im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Wirtschaft und Raum Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Kenntnisnahme
28.06.2024 
SI/2024/127 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Am 22.03.2024 wurde die Geschäftsstelle des Region Aachen Zweckverbands von der Verbandsversammlung beauftragt, ein Integriertes regionales Entwicklungskonzept (IREK) zu erstellen. Dies ist notwendig geworden, um im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) bzw. der neuen RWP-Richtlinie künftig die maximale RWP-Förderquote in Höhe von 90% (anstatt 60%) abrufen zunnen. Für die Region Aachen als Teil des Rheinischen Reviers greift RWP dann, wenn über das Strukturstärkungsgesetz keine Förderung möglich ist oder maßnahmenbezogene Lücken vorhanden sind. Über das RWP werden der Ausbau von wirtschaftsnaher Infrastruktur, Energieinfrastruktur und Tourismusinfrastruktur sowie sonstige Vorhaben zur Flankierung von Maßnahmen zur Lösung/Aufhebung von Strukturproblemen gefördert.

 

Um auch in Zukunft die Förderkulisse des RWP effizient nutzen zu können, hat es sich die Region Aachen in Absprache mit den Wirtschaftsförderungen der fünf Mitgliedsgebietskörperschaften zur Aufgabe gemacht, ein entsprechendes Konzept für die Region zu erstellen. Dieses wird aktuell unter Hinzuziehung von bereits vorhandenen Studien, Konzepten und Strategien (Masterplan 2030, Wirtschaftsstudie, Innovationsstudie der ZRR, Regionalprofil der NRW.Bank, Territoriales Strategiekonzept der Region Aachen, Tourismuskonzept des Kreises Euskirchen und weiterer) intern erarbeitet. Auf dieser Basis werden sowohl mit der AG Wirtschaftliche Entwicklung (letzte Sitzungen am 29.04. und 26.06.2024) als auch mit den Tourismusabteilungen aller Gebietskörperschaften (letztes Treffen 24.04.2024) die weiteren Schritte abgestimmt.

 

Im IREK werden die regionalen Entwicklungsanstrengungen dargestellt sowie die für die regionale Entwicklung besonders wichtigen Maßnahmen der einschlägigen Politikbereiche herausgearbeitet und aufeinander abgestimmt. Die grobe Struktur des IREKs wird wie folgt aussehen:

 

  • Beschreibung des Gebietes und Analyse der regionalen Stärken und Schwächen
  • Fachübergreifende Entwicklungsziele und Handlungsfelder der Region
  • Wesentliche Entwicklungsmaßnahmen zur Erreichung dieser Entwicklungsziele und Kriterien zur Priorisierung von Entwicklungsmaßnahmen
  • Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung

 

Inhaltlich stehen die Themen Strukturwandel, Wirtschaft, Innovation, Fachkräfte und Tourismusinfrastruktur im Mittelpunkt. Aufbauend auf einem gemeinsamen Treffen mit den für Tourismus zuständigen Personen der fünf Gebietskörperschaften ist die Region Aachen in der Lage, auf genügend Informationen zurückzugreifen, um die Tourismusinfrastruktur im IREK ausführlich zu behandeln.

 

Im Nachgang des Treffens der neun regionalen Entwicklungsorganisationen Nordrhein-Westfalens mit Staatssekretärin Silke Krebs (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie/MWIKE) fand am 18.04.2024 auf Wunsch des Verbunds regionen.NRW ein weiteres Treffen mit der Referatsleiterin für Regionale Wirtschaftsförderung (Frau Kocks vom MWIKE) am 05.06.2024 statt, um offene Fragestellungen zur inhaltlichen Ausrichtung, zu Formalia, der Prozessgestaltung und dokumentation der Konzepte zu beantworten. Vonseiten des MWIKE wurde deutlich gemacht, dass es bzgl. der im Konzept behandelten Prioritäten keine strengen Vorgaben des Landes gebe.

 

Die Regionen können nach ihrem eigenen Ermessen entscheiden, welche Prioritäten gesetzt werden sollen. Mit den Eckpunkten aus dem Vortrag von Birgitt Kocks, wurde lediglich ein Konzeptrahmen gesetzt.

 

Die Konzepte werden nicht veröffentlicht und müssen auch nicht an das Ministerium

weitergeleitet werden. Sollte dies allerdings von der Region ausdrücklich gewünscht sein, kann das Konzept gerne weitergeleitet oder auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht werden.

Es gibt keine festgelegten Fristen für die Einreichung, das Papier muss spätestens dann final fertig sein, wenn der Zuwendungsbescheid für das beantragte Projekt erstellt wird.

 

Das Konzept soll sich nicht nur auf eine spezielle Fördergebietskulisse sondern auf die gesamte Region beziehen. Ist das Konzept innerhalb der Region abgestimmt, kann der Kreis/die Stadt ein Projekt, welches sich auf das Konzept bezieht, einreichen und somit eine 90-prozentige Förderung erhalten.

 

Das o.g. vorhandene Quellenmaterial wurde in der Zwischenzeit gesichtet, zusammengetragen und strukturiert. Den von der Geschäftsstelle erarbeiteten Vorschlägen zur Gliederung sowie zu den Kriterien zur Bewertung der Zielerreichung für Vorhaben im Rahmen von RWP stimmten die Mitglieder der AG Wirtschaftliche Entwicklung ausnahmslos zu. In enger Rückkopplung mit den benannten Partner*innen wird an einer schnellen Umsetzung des IREK gearbeitet.

Nach Fertigstellung werden dem Ausschuss Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit und der Verbandsversammlung der Entwurf des IREK zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Beschlussempfehlung:

keine

 


Personelle Auswirkungen:

Sind im Haushalt eingeplant.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Sind im Haushalt eingeplant.

 


Anlage/n:

keine