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Vorlage - 2024/033  

 
 
Betreff: Stand der Krankenhausreform in NRW und im Bund
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Gesundheitswirtschaft Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit Kenntnisnahme
04.06.2024 
SI/2024/126 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Die Umsetzung der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen ist im April in eine entscheidende Phase gestartet. In zehn regionalen Konferenzen bis Anfang Juli stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Krankenhäusern, Kostenträgern und der Politik (Bürgermeister, Landräte und Landtagsabgeordnete) Systematik und Verfahren der Krankenplanung vor. Ab Mitte Mai starten schriftliche Anhörungsverfahren, die allen Beteiligten auf Basis der vorgelegten Informationen die Gelegenheit für ihre Stellungnahmen geben. Das MAGS wertet ab dem Ende der Sommerferien alle eingegangenen Stellungnahmen aus und trifft auf dieser Basis die Entscheidung, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang anbieten kann.

 

Bis Ende des Jahres 2024 sollen anschließend alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide erhalten und damit Planungssicherheit haben, wie sie sich zukünftig aufstellen können. In den Feststellungsbescheiden legt das Ministerium fest, welche Leistungen ein Krankenhaus künftig noch vornehmen darf und wel­che nicht. Die erste Regionalkonferenz zur Krankenhausplanung hat Mitte April für die Akteure in den Kreisen Düren und Heinsberg sowie der Städteregion Aachen stattgefunden (Versorgungsgebiet 7; der Kreis Euskirchen zählt zum Versorgungsgebiet 6: Bonn, Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis). Ein Ergebnis der Regionalkonferenz für die Region ist, dass die Krankenhäuser in der Städteregion Aachen und in der Stadt Düren sich noch intensiver abstimmen müssen, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet. Da das MAGS NRW das Ziel verfolgt, einen möglichst großen Konsens unter Krankenhäusern, Krankenkassen und Kommunen zu erzielen, ist es bedeutsam, dass die stationären Versorger in der Region eigene Vorschläge für die Koordination von Leistungen in ihren Stellungnahmen einreichen. Es ist bereits zum aktuellen Zeitpunkt davon auszugehen, dass alle Geburtsstationen in der Städteregion Aachen und den Kreisen Düren und Heinsberg erhalten bleiben.

 

Der Vorschlag der vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Krankenhausreform ist mit dem Entwurf des Krankenhausversorgungsgesetzes (KVVG) am 15. April 2024 vorgelegt worden und hat mit der Verabschiedung im Bundeskabinett am 14. Mai 2024 die erste Hürde genommen: Mit der Krankenhausreform werden laut dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfes drei zentrale Zielsetzungen verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung. In einer gemeinsamen Stellungnahme aller Bundesländer zum Gesetzesentwurf wird u.a. zu folgenden Punkten Kritik der Länder formuliert: Es fehle eine Auswirkungsanalyse trotz ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, es bestehe keine Klarheit zur Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser, die Ausgestaltung der Vergütungssystematik sei nicht vorhanden und die Zustimmungspflicht des KHVVG im Bundesrat nicht vorgesehen. Mit Blick auf den letztgenannten Kritikpunkt kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an, dass er das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lasse, wenn dieses nicht dem Bundesrat vorgelegt werde.

 


Beschlussempfehlung:

keine

 


Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

keine