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Vorlage - 2024/030  

 
 
Betreff: Sachstand Erstellung des integrierten regionalen Entwicklungskonzeptes (IREK) für die Region Aachen im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Wirtschaft und Raum Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit Kenntnisnahme
04.06.2024 
SI/2024/126 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Die Verbandsversammlung hat die Geschäftsstelle des Region Aachen Zweckverband in ihrer Sitzung im März des Jahres beauftragt, ein Integriertes regionales Entwicklungskonzept (IREK) zu erstellen. Die Erstellung ist notwendig geworden, um im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) bzw. der neuen RWP-Richtlinie künftig die maximale RWP-Förderquote in Höhe von 90% (anstatt 60%) abrufen zu können Für die Region Aachen als Teil des Rheinischen Reviers greift RWP dann, wenn über das Strukturstärkungsgesetz keine Förderung möglich ist oder maßnahmenbezogene Lücken vorhanden sind. Gefördert werden über das RWP der Ausbau von wirtschaftsnaher Infrastruktur, Energieinfrastruktur und Tourismusinfrastruktur sowie sonstige Vorhaben zur Flankierung von Maßnahmen zur Lösung / Aufhebung von Strukturproblemen.

 

Um auch in Zukunft die Förderkulisse des RWP effizient nutzen zu können, hat es sich die Region Aachen in Absprache mit den Wirtschaftsförderungen unserer fünf Mitgliedsgebietskörperschaften zur Aufgabe gemacht, ein entsprechendes Konzept für die Region zu erstellen. Das Konzept wird aktuell unter Hinzuziehung von bereits vorhandenen  Studien, Konzepten und Strategien (z.B. den Masterplan 2030, die Wirtschaftsstudie, die Innovationsstudie der ZRR, die Regionalprofile der NRW.Bank, das Territoriale Strategiekonzept der Region Aachen, das Tourismuskonzept des Kreises Euskirchen) erarbeitet. Auf dieser Basis werden sowohl mit der AG Wirtschaftliche Entwicklung (letzte Sitzung 29.04.2024) als auch mit den Tourismusabteilungen aller Gebietskörperschaften (letztes Treffen 24.04.2024) die weiteren Schritte abgestimmt.

 

In diesem Entwicklungskonzept werden die regionalen Entwicklungsanstrengungen dargestellt und die für die regionale Entwicklung besonders wichtigen Maßnahmen der einschlägigen Politikbereiche herausgearbeitet und aufeinander abgestimmt. Die grobe Struktur des IREKs wird wie folgt aussehen:

 

  • Beschreibung des Gebietes und Analyse der regionalen Stärken und Schwächen
  • Fachübergreifende Entwicklungsziele und Handlungsfelder der Region
  • Wesentliche Entwicklungsmaßnahmen zur Erreichung dieser Entwicklungsziele und Kriterien zur Priorisierung von Entwicklungsmaßnahmen
  • Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung

 

Inhaltlich stehen die Themen Strukturwandel, Wirtschaft, Innovation, Fachkräfte und Tourismusinfrastruktur im Mittelpunkt. Aufgrund des Schwerpunktes Tourismusinfrastruktur wurden die für Tourismus Zuständigen aller Gebietskörperschaften um Beteiligung gebeten. Aufbauend auf einem gemeinsamen Treffen ist die Region Aachen in der Lage, auf genügend Informationen zurückzugreifen, um die Tourismusinfrastruktur im IREK ausführlich zu behandeln.

 

Die vorliegenden Inhalte wurden in der Zwischenzeit zusammengetragen und strukturiert. Auf Basis dieser Aufstellung wurde eine Gliederung entworfen, der die Mitglieder der AG Wirtschaftliche Entwicklung ausnahmslos zugestimmt haben und deren Kapitel zurzeit ausgearbeitet werden. In enger Rückkopplung mit den benannten Partnern wird an einer schnellen Umsetzung des IREK gearbeitet.

 

Der Region Aachen Zweckverband hat wie in der letzten Sitzung bereits angekündigt - zusätzlich einen Förderantrag beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Programms „rderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat) fristgerecht eingereicht. Voraussichtlich Mitte/Ende Juni werden die Projekte, die für eine Förderung ausgewählt werden, einen Zuwendungsbescheid oder eine Absage erhalten.

Nach Fertigstellung werden dem Ausschuss Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit und der Verbandsversammlung der Entwurf des IREK zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Beschlussempfehlung:

keine

 


Personelle Auswirkungen:

Sind im aktuellen Haushalt eingeplant.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Sind im aktuellen Haushalt eingeplant.

 


Anlage/n:

keine