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Vorlage - 2024/016  

 
 
Betreff: Projektidee Zukunftscampus Berufliche Bildung - aktueller Stand
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Arbeit, Bildungs- und Wissensregion Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion Vorberatung
21.02.2024 
SI/2024/122 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
22.03.2024 
SI/2024/123 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Der am 01.12.2023 veröffentlichte Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, und Soziales NRW (MAGS) für die Kooperationsbüros Zukunftscampus berufliche Bildung soll die Entwicklung, Erprobung und Einrichtung eines neuen integrierten Ausbildungsangebotes fördern. Hierbei sollen die Kooperationsbüros sowohl Bildungsangebote konzipieren als auch investitionsvorbereitende Ausgaben für den Bau und die Ausstattung eines Zukunftscampus prüfen und planen.

Die Kooperationsbüros Zukunftscampus Berufliche Bildung werden über den Just Transition Fund (JTF) finanziert, die rderquote beträgt 85 Prozent. Der JTF hat zum Ziel, vom Kohleausstieg betroffene Regionen und Menschen dabei zu unterstützen, die Auswirkungen der Transformation zur Klimaneutralität zu bewältigen. Die Gebietskulisse des JTF umfasst das Rheinische Revier (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach) und das Nördliche Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl).

 

Die Kooperationsbüros haben im Kern drei große Aufgabenfelder und beziehen sich auf die vom staatlichen Bildungsauftrag umfassten Angebote der beruflichen Bildung:

  • die (Weiter-) Entwicklung von Lehr- und Lernangeboten
  • die modelhafte Erprobung eben dieser an Orten der beruflichen Bildung
  • Projektkoordination (Investitionsvorbereitende Aufgaben, Ausgaben für projektbegleitende und vorbereitende Baunebenkosten, Machbarkeitsstudien und Projektmanagement)

 

Die Zuwendungsberechtigten sind ausschließlich die Träger solcher Einrichtungen, die den oben genannten staatlichen Bildungsauftrag erfüllen (Berufskollegs, Universitäten, Fachhochschulen etc.). Aufgrund dessen kann der Region Aachen Zweckverband selbst keinen eigenen Antrag stellen. Der Region Aachen Zweckverband wird in Abstimmung mit den Kreisen Düren und Heinsberg sowie der StädteRegion Aachen die Projektentwicklung der Kooperationsbüros für die Region Aachen unterstützen und somit eine gesamtregionale Perspektive sicherstellen. Hierbei würden die oben genannten Kooperationspartner*innen je eigene Anträge zur Einrichtung von Kooperationsbüros stellen und der Region Aachen Zweckverband den Austausch und die Zusammenarbeit dieser Büros überregional koordinieren sowie im Vorfeld bei Bedarf die Antragsstellung fachlich unterstützen.

 


Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion empfiehlt der Verbandsversammlung die Geschäftsstelle zu beauftragen, die in der Sitzung vorgestellte Kooperation mit den Kreisen Düren, Heinsberg sowie der StädteRegion Aachen fortzusetzen und nach Bedarf die Projektentwicklung der Kooperationsbüros Zukunftscampus Berufliche Bildung zu unterstützen.

 


Personelle Auswirkungen:

Sind im aktuellen Haushalt enthalten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Sind im aktuellen Haushalt enthalten

 


Anlage/n: keine