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Vorlage - 2024/014  

 
 
Betreff: Erstellung eines integrierten regionalen Entwicklungskonzeptes (IREK) für die Region Aachen im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Wirtschaft und Raum Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit Vorberatung
20.02.2024 
SI/2024/119 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
22.03.2024 
SI/2024/123 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Als zentrales Wirtschaftsförderungsprogramm gilt die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) als Rückgrat der regionalen Strukturpolitik der Bundesrepublik. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe ist seit über 50 Jahren das bundesweit wichtigste Instrument zur Unterstützung von strukturschwachen Regionen. In Nordrhein-Westfalen wird die Aufgabe über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) umgesetzt.

 

Über das RWP wird der Ausbau von wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Energieinfrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie sonstige Vorhaben zur Flankierung von Strukturproblemen gefördert. Ein förderfähiges Vorhaben muss mindestens zu einem der folgenden vier Hauptziele einen Beitrag leisten:

  • Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und Einkommen
  • Erhöhung von Wachstum und Wohlstand
  • Ausgleich von Standortnachteilen
  • Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft

Aufgrund von hohen Förderquoten, einem vergleichsweise geringen formalen Aufwand sowie einer begrenzten Förderkonkurrenz gilt das RWP als attraktive Förderkulisse in der Region. Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten Jahren insbesondere im Bereich der touristischen Infrastrukturförderung seitens der StädteRegion Aachen, des Kreises Euskirchen und des Kreises Heinsberg unterschiedliche Projekte auf den Weg gebracht und gefördert. In der Wirtschaftsförderung wurde das Programm in den vergangenen Jahrzehnten häufig und gerne genutzt, insbesondere für die Entwicklung von neuen Gewerbegebieten oder Erweiterungen von Technologiezentren. Zuletzt konnte die Region Aachen im Prozess des Programmes dagegen keine Rolle mehr spielen, da die Fördermittel des Strukturwandels über das Rheinische Revier bzw. das Strukturstärkungsgesetz zunächst prioritär beantragt werden sollten. Wenn darüber keine Förderung möglich sein sollte oder maßnahmenbezogene Lücken vorhanden sind, soll die Förderung über das RWP greifen.

Die grundsätzliche Förderung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Seit dem 01.01.2024 sehen die neuen Förderrichtlinien nach Absatz 1.4 und nach Nummer 3.4.1 des GRW-Koordinierungsrahmen ein integriertes und regional abgestimmtes Entwicklungskonzept (IREK) vor, das mindestens drei Kreise umfasst, um den Förderhöchstsatz von 90 Prozent zu erhalten.

In diesem Entwicklungskonzept werden die Entwicklungsanstrengungen dargestellt und die für die regionale Entwicklung besonders wichtigen Maßnahmen der Politikbereiche herausgearbeitet und aufeinander abgestimmt. Die grobe Struktur des IREKs wird wie folgt aussehen:

  • Beschreibung des Gebietes und Analyse seiner regionalen Stärken und Schwächen
  • Fachübergreifend Entwicklungsziele und Handlungsfelder der Region
  • Wesentliche Entwicklungsmaßnahmen zur Erreichung der Entwicklungsziele und Kriterien zur Priorisierung von Entwicklungsmaßnahmen
  • Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung

Um auch in Zukunft die Förderkulisse effizient zu nutzen, hat es sich die Region Aachen zur Aufgabe gemacht, ein entsprechendes Konzept für die Region aufzustellen. Das Konzept kann in Teilen auf vorhandene Studien, Konzepte und Strategien zurückgreifen (z.B. den Masterplan 2030, die Wirtschaftsstudie, die Innovationsstudie der ZRR, die Regionalprofile der NRW.Bank, das Territoriale Strategiekonzept der Region Aachen, das Tourismuskonzept des Kreises Euskirchen). Auf dieser Basis werden in der AG Wirtschaftliche Entwicklung die weiteren Schritte abgestimmt. In diesem Kontext wird u.a. auch geprüft, in wie weit eine Begleitung des Prozesses durch eine externe Beratungsagentur sinnvoll und zielführend erscheint. Im Rahmen der weiteren Konzeptentwicklung werden dann Entwicklungsziele und Maßnahmen zur Erreichung dieser Entwicklungsziele definiert sowie Kriterien zu deren Priorisierung und für die Bewertung der Zielerreichung festgelegt. Nach Fertigstellung werden dem Ausschuss Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit und der Verbandsversammlung ein Entwurf des IREKs zur Beschlussfassung vorgelegt.

In der Sitzung wird die Vorgehensweise und Quellenbasis des Konzepts nach der Erstsichtung von Geschäftsführerin Ulla Thönnissen und von Jonas Loevenich, Mitarbeiter im Ressort (Eu)regionale Wirtschaft, EMR, Strukturwandel, vorgestellt. Das Konzept ist im oben vorgeschlagenen Prozess mit den regionalen Akteuren weiter zu erarbeiten.

 


Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit empfiehlt der Verbandsversammlung, den Region Aachen Zweckverband zu beauftragen, nach Abstimmung mit den regionalen Akteuren (Wirtschaftsförderungen und Touristiker der Gebietskörperschaften, Kammern, AGIT) und im gemeinsamen Erarbeitungsprozess mit der AG Wirtschaftliche Entwicklung ein Integriertes regionales Entwicklungskonzept (IREK) zu erstellen.

 


Personelle Auswirkungen:

Sind im Haushalt eingeplant.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Sind im Haushalt eingeplant.

 


Anlage/n: 2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2024_014_RWP_Foerderrichttlinie (239 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2024_014_GRW_Koordinierungsrahmen (3820 KB)