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Vorlage - 2024/004  

 
 
Betreff: Sachstand zum Verfahren: Neuaufstellung Regionalplan Köln
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Wirtschaft und Raum Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit Kenntnisnahme
20.02.2024 
SI/2024/119 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Der aktuelle Regionalplan ist ca. 20 Jahre alt und hat die Region in 3 unterschiedlichen Teilräumen betrachtet. Weil sich neue Anforderungen an den Raum stellen und sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert haben, ist die Neuaufstellung des Plans erforderlich geworden. Der neue Regionalplan soll den Regierungsbezirk in einem Gesamtplan abbilden. Seine Aufgabe ist es, die unterschiedlichen Raumnutzungen so anzuordnen, dass sie sich möglichst wenig stören und idealerweise sinnvoll ergänzen. Dabei auftretende Konflikte werden ausgeglichen. Der Regionalplan ordnet, sichert und entwickelt den Raum aus einer überörtlichen und überfachlichen Perspektive heraus. Die Region wird in ihrer Gesamtheit betrachtet, d. h. die Abstimmung der unterschiedlichen Raumansprüche und auch der Ausgleich der unterschiedlichen Interessen erfolgt auf einer regionalen Ebene.

Die Regelungen, die der Regionalplan enthält, sind von allen räumlichen (Fach-)Planungen (Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Verkehrsplanung, etc.) gleichermaßen einzuhalten. Sie haben die Form von zeichnerischen und textlichen Festlegungen. Übergeordnetes Ziel des Regionalplans ist es, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen. An der Neuaufstellung sind die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde, der Regionalrat als Träger der Regionalplanung, Kommunen und Kreise, die Landesplanungsbehörde sowie Fachbehörden und Verbände beteiligt.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Regionalplan Entwurf 2021.

Nach derzeitigem Auswertungstand wurden ca. 7000 abwägungsrelevante Stellungnahmen bzw. Teilstellungnahmen abgegeben. Seit Ende der Auslegungsfrist arbeitet die Regionalplanungsbehörde intensiv an der Auswertung der Stellungnahmen und erstellt Ausgleichsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweisen. Diese Ausgleichvorschläge werden seit Mitte letzten Jahren sukzessive mit dem Regionalrat als Träger der Regionalplanung abgestimmt.

Es ist bereits absehbar, dass sich der Planentwurf stellenweise noch einmal ändern wird. Aus diesem Grund wird eine zweite Öffentliche Auslegung nach §9 Abs. 3 ROG erforderlich sein. Diese ist für Mitte 2024 vorgesehen.

Ziel ist es das Verfahren in der jetzigen Sitzungsperiode des Regionalrats zum Abschluss zu bringen (Feststellungbeschluss), sodass der Regionalplan 2025 rechtskräftig wird.

Beigefügt finden Sie die Verfahrensübersicht im Zeitplan; hier sind auch die Teilpläne Nichtenergetische Rohstoffe und Erneuerbare Energien abgebildet.

 


Beschlussempfehlung:

keine

 


Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2024_004_Regionalplanung (233 KB)