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Vorlage - 2023/031  

 
 
Betreff: Vorstellung des Just Transition Fund (JTF) NRW
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion Kenntnisnahme
17.05.2023 
SI/2023/112 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

 

Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2022-2027 niedergelegt, den Kohleausstieg in NRW bis 2030 umzusetzen. Das Rheinische Revier und das Nördliche Ruhrgebiet sollen dabei mithilfe des Just Transition Funds (JTF, Fonds für einen gerechten Übergang) besondere Unterstützung erhalten, um die Auswirkungen der Transformation zur Klimaneutralität bewältigen zu können.

Im Rahmen des ESF-Programms für Nordrhein-Westfalen werden über den JTF in der Förderphase 2021-2027 zusätzlich rund 120 Mio. Euro für arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen und Projekte zur Verfügung gestellt. Diese dienen dazu, Arbeits- und Ausbildungsplätze im Sinne einer zukunftsgerichteten Nachhaltigkeit zu schaffen.

 

Ziel des JTF:

Spezifisches Ziel des JTF ist es, Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen.

 

 

Gebietskulisse:

Das JTF-Projekt muss entweder in einer Gebietskörperschaft der im Folgenden genannten Gebietskulissen umgesetzt werden oder einen begründeten Mehrwert für mindestens eine Gebietskörperschaft der JTF-Gebietskulisse haben:

  • Rheinisches Revier mit den Gebietskörperschaften: Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreisfreie Stadt Mönchengladbach (Der Kreis Euskirchen gehört laut Festlegung der EU-Kommission nicht zur JTF-Gebietskulisse.)
  • rdliches Ruhrgebiet mit den Gebietskörperschaften: Kreisfreie Stadt Bottrop, Kreisangehörige Städte Dorsten, Gladbeck, Marl im Kreis Recklinghausen

 

Kriterien:

JTF-Projekte müssen sich auf mindestens eine der oben genannten Gebietskörperschaften in den JTF-Gebietskulissen beziehen.

Projekte zeichnen sich durch die Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen aus:

a. Relevanz des Projekts für das spezifische Ziel des JTF

b. Berücksichtigung der regionalen Herausforderungen der Transformation

c. Zuordnungen zu mind. einem der folgenden Anwendungsbereiche des JTF:

 

Interventionsbereiche:

  • Weiterqualifizierung und Umschulung von Beschäftigten und Arbeitssuchenden
  • Unterstützung Arbeitssuchender bei der Arbeitssuche
  • aktive Eingliederung von Arbeitssuchenden
  • sonstige Tätigkeiten in den Bereichen Bildung und sozialer Eingliederung (sofern diese in den Territorialen Plänen der JTF-Gebietskulissen beschrieben sind)

 

Zielgruppe:

Der JTF richtet sich insbesondere an:

  • KMU der Kohlewirtschaft und deren Zulieferer
  • (ehemalige) Beschäftigte der Kohlewirtschaft und deren Zulieferer
  • Weiterbildungseinrichtungen/-träger
  • KMU und deren Beschäftigte, die von Herausforderungen des Übergangs zur Klimaneutralität betroffen sind
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, sowie Vereine und Stiftungen

 

Finanzielle Eckdaten/Förderquote:

  • 120 Mio. Euro EU-Förderung
  • Mind. 50 Prozent Eigen-/ Landes-/ Drittmittel sind notwendig (d.h. 240 Mio. Euro förderfähige Ausgaben, inkl. technischer Hilfe).
  • Nach Absprache mit dem Förderreferat, bei besonderem Landesinteresse und unter der Voraussetzung verfügbarer Haushaltsmittel, sind bis zu 75 Prozent Förderung aus dem JTF möglich.
  • 85 Prozent der Mittel müssen im Rheinischen Revier verausgabt werden (d. h. 104 Mio. Euro).
  • 15 Prozent der Mittel können im Nördlichen Ruhrgebiet verausgabt werden (d. h. 36 Mio. Euro).
  • Rund 35 Prozent der JTF-Mittel müssen bis Ende 2025 und rund 71 Prozent bis Ende 2026 gegenüber der EU-Kommission abgerechnet sein (d. h. Projektanträge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden, da die vorhandenen Mittel zum Abschluss der Förderphase geringer werden).
  • Beginn: sofort bis Anfang 2029 (Ausfinanzierung).
  • Die jeweilige Projektlaufzeit soll i. d. R. zwei Jahre nicht überschreiten. (Dies ist vor dem Hintergrund der vorgegebenen zügigen Abrechnung gegenüber der EU-Kommission erforderlich.)

 

Aktueller Umsetzungsstand:

  • Ressortübergreifend sind bereits zahlreiche JTF-Maßnahmen konzipiert worden, die derzeit in formale Förderprozesse übertragen werden.
  • Im EFRE wird die investive JTF-Maßnahme „Aus- und Weiterbildungszentren“ umgesetzt, die u.a. auch komplementäre Infrastrukturmaßnahmen zum ESF-JTF-Vorhaben Projektbüro Zukunftscampus Berufliche Bildung realisiert.
  • r JTF-Einzelprojekte, also konkrete Projektideen von Projektträgern, können bereits jetzt Anträge bei der AG Einzelvorhaben gestellt werden (siehe https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag). Die Regionalagenturen in den Gebietskulissen sollen hierzu beraten.

 

Informationsveranstaltung/Workshops:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalenhrte am 17.04.2023, 10:00 bis 11:30 Uhr, gemeinsam mit den Regionalagenturen der JTF-Gebietskulisse für über 100 interessierte Akteure eine digitale Informationsveranstaltung zum Just Transition Fund in Nordrhein-Westfalen durch. Im Nachgang findet am 05.05.2023, 10 bis 13 Uhr, ein vertiefender Präsenzworkshop im Wilhelm-Kliewer-Haus in

nchengladbach statt. In diesem sollen konkrete Erfolgskriterien zum Abruf der JTF-Förderung vorgestellt und geeignete Projektansätze entwickelt werden.

www.jtf-esf.nrw

https://regionaachen.de/arbeit/regionalagentur/just-transition-fund/

 


Beschlussempfehlung:

keine

 


Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

keine