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Vorlage - 2023/027  

 
 
Betreff: Aktuelles aus dem GrenzInfoPunkt
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Arbeit, Bildungs- und Wissensregion Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion Kenntnisnahme
17.05.2023 
SI/2023/112 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Bericht Entwicklung 2022/2023

Frau Xhonneux berichtet mündlich über die Entwicklung im Jahr 2022 und 2023.

Problematik Besteuerung der Homeoffice-Zeiten Ungleichbehandlung von Grenzgänger*innen

Die derzeitige Rechtslage für die Besteuerung von Homeoffice-Zeiten kann steuerrechtliche Konsequenzen für Mitarbeitende und Unternehmen haben, die die Unternehmen zurzeit nicht übersehen können. Es besteht die Gefahr, dass der Zugang zur Telearbeit vom Wohnland aus für Grenzgänger*innen durch die Unternehmen eingeschränkt oder verwehrt wird und dies zu einer Ungleichbehandlung von Grenzgänger*innen gegenüber ihren im Arbeitsland wohnenden Kolleg*innen führt. Dies kann dazu führen, dass Arbeitskräfte sich umorientieren und der Grenzraum für Arbeitnehmer*innen und Unternehmen an Attraktivität verliert. Der Lenkungsausschuss des GIP hat in seiner Sitzung vom 23.03.2023 eine Stellungnahme beschlossen, die im Namen der IHK, der Euregios und der Provinzen an die Steuerbehörden in Deutschland, Niederlande und Belgien verschickt werden soll. Es wird hierin darum gebeten, tragfähige Lösungen für Grenzgänger*innen zu finden. Es wird der Vorschlag unterbreitet, dass die Staaten sich darauf verständigen, dass ein gewisser prozentualer Anteil Homeoffice nicht dazu führen soll, die Besteuerung in den Wohnstaat zu verlegen (Beispiel Frankreich-Schweiz: 40 Prozent Telearbeit im Wohnstaat wird außer Betracht gelassen). Die Stellungnahme wird noch mit den anderen Partnern abgestimmt, ist aber in der Form der Beschlusslage unserer Region der Vorlage beigefügt.

Anders als bei der Besteuerung gibt es mittlerweile zur Anwendung der Sozialversicherung bei Homeoffice von Grenzgänger*innen weitere Entwicklungen. Es gibt eine Vereinbarung, die auf EU-Ebene verhandelt wurde. Es ist den verschiedenen Staaten allerdings freigestellt, ob sie diese Vereinbarung unterschreiben werden. Es ist momentan (27.04.2023) noch nicht ganz klar, welche Staaten unterschreiben werden. Niederlande und Belgien haben offiziell mitgeteilt dies zu tun. Von Deutschland hat es noch keine offizielle Bestätigung gegeben.

 

Frau Xhonneux wird auch zu diesem Thema noch mündlich berichten.

 


Beschlussempfehlung:

keine

 


Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu Vorlage 2023-027_Aktuelles aus dem GIP_Zahlen GIP 2022 (197 KB)