Bürgerinformationssystem
Sachlage: Dieses Jahr startet die Umsetzung der neuen Programmperiode 2021-2027 von INTERREG Maas-Rhein. Das Kooperationsprogramm der 13 Programmpartner wurde am 15.11.2022 von der Europäischen Kommission akzeptiert. Es bildet die Grundlage für künftige grenzüberschreitende Projekte innerhalb der Euregio Maas-Rhein. Dem Programm stehen insgesamt rund 117,5 Mio. Euro an EFRE-Mitteln zur Verfügung (ohne Technische Hilfe). Die folgende Tabelle verdeutlicht, welche Förderziele (PZ) das Programm verfolgt und welche finanziellen EU-Mittel jeweils zur Verfügung stehen:
Am 08.02.2023 fand die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses INTERREG VI Maas-Rhein statt. Neben der Genehmigung der Geschäftsordnung wurden auch die notwendigen Förderverfahren und -bedingungen, wie Antragsverfahren und -formulare, der Kostenkatalog sowie die Auswahlkriterien genehmigt, damit die Verwaltungsbehörde des Programms den ersten Förderaufruf starten kann. Der Begleitausschuss hat dazu beschlossen, dass der erste Projektaufruf am 28.02.2023 eröffnet wird. Bei diesen und allen weiteren Projektaufrufen handelt es sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. In der ersten Phase sind Antragstellende gehalten, eine formalisierte Antragsskizze einzureichen. Die Frist zur Einreichung dieser Antragsskizze ist im ersten Projektaufruf auf den 14.04.2023 datiert. Anschließend erfolgt eine erste Prüfung der eingereichten Antragsskizzen durch die Verwaltungsbehörde des Programms. Die Region Aachen als Programmpartner muss dazu ebenfalls, wie in den vorangegangenen Förderperioden auch, eine regionale Stellungnahme einholen, die sie in die anschließende Sitzung der sog. Steuerungsgruppe des Programms einbringt. Die vorgenannte Steuerungsgruppe besteht aus Vertreter*innen aller 13 Programmpartner sowie weiterer beratender Wirtschafts- und Sozialpartner (gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) 2021/1060). Nach positivem Entscheid (GO) erhalten die ausgewählten Projektkonsortien die Möglichkeit die Projektskizze im Mai/Juni zu einem Vollantrag auszuarbeiten. Die genaue Terminierung dieser Frist steht noch aus. Der gesamte Antragsprozess läuft über das neue elektronische System JEMS. Die finale Genehmigung oder Ablehnung eines Projektantrages erfolgt im Begleitausschuss am 22.11.2023.
Beschlussempfehlung: Keine
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung im aktuellen Haushalt sichergestellt
Anlage/n: keine
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||