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Sachlage: Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Verbandsversammlung zuständig für die Genehmigung der Haushaltssatzung. Gemäß § 8 (3) a) der Satzung ist für die Verabschiedung der Haushaltssatzung eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Der Zweckverband ist verpflichtet, seinen Haushalt nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufzustellen.
Die Geschäftsführung hat den Entwurf des Haushaltsplans in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 28. Juni 2021 schriftlich eingebracht. Es erfolgte dort eine mündliche Erläuterung und Begründung durch die Geschäftsführerin.
Anmerkung zur finalen Haushaltssatzung: Im Vergleich zum eingebrachten Haushaltsentwurf vom 18. Juni 2021 wurde der Gesamtbetrag der Erträge und der Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023 um 30.000 Euro reduziert. Hierbei handelt es sich um die ursprünglich eingeplanten Mittel für die Stichting euPrevent EMR. Der in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 18.06.2020 getroffene Beschluss zur Finanzierung der Stichting euPrevent EMR bezog sich jedoch ausschließlich auf die Haushaltsjahre 2020-2022 (vgl. Sitzungsvorlage 2020/374). Somit ist die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2023 um o.g. Betrag niedriger und beträgt 1.527.085 Euro (Haushaltsjahr 2022: 1.557.085 Euro). Der Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen ist im Haushaltsjahr 2023 ebenfalls entsprechend niedriger. Die Einsparung der o.g. 30.000 Euro erfolgt durch die Einsparung von Personalaufwendungen.
Beschlussempfehlung:
Personelle Auswirkungen: Siehe Haushaltssatzung 2022-2023
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Haushaltssatzung 2022-2023
Anlage/n: 1
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