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Vorlage - 2021/057  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
28.06.2021 
SI/2021/084 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Mit Datum vom 11.03.2020 hat die Geschäftsführung des Region Aachen Zweckverband den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 gem. § 95 GO NRW i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte mit Datum vom 12.03.2020. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung vom 30.03.2020 eingebracht und von dieser zur Kenntnis genommen.

 

Gem. § 13 der Satzung des Region Aachen Zweckverband bedient sich dieser zur Durchführung seiner Prüfaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung eines Mitgliedes oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2016 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung zu beauftragen. Entsprechend §§ 101 Abs. 1 GO NRW und § 18 Abs. 1 GkG obliegt somit der örtlichen Rechnungsprüfung der StädteRegion Aachen die Prüfung des Jahresabschlusses 2019.

Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht vom 06.01.2021 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Region Aachen Zweckverband zum 31.12.2019 wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfbericht ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

 


Beschlussempfehlung:

Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:

Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der Fassung des Prüfberichtes vom 06.01.2021 fest. Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 19a GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 22.088,89 € entsprechend § 75 GO Abs. 3 Satz 2 der Ausgleichsrücklage zuzuführen ist. Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.

 


Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personalkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Rechnungsprüfung sind im Haushalt eingeplant.

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2021-057_Prüfbericht JA 2019 elektronische Kopie komplett (861 KB)