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Sachlage: Der Ausbau des Verkehrsträgers Schiene zwischen Aachen und Köln ist von entscheidender Bedeutung für die Region Aachen und den gesamten Grenzraum zwischen dem Rhein und den Nachbarländern Belgien und den Niederlanden. Für eine positive Entwicklung der Region Aachen ist er sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht alternativlos. Da die Maßnahme zur Ertüchtigung des Aachener Schienenkorridors zwischen Aachen und Köln seitens des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht als vorrangiges Vorhaben benannt worden ist und demnach nicht auf der Dringlichkeitsliste des neuen Bundesverkehrswegeplans steht, hat die Region Aachen die beigefügte Resolution im Rahmen des Beteiligungsverfahrens des Entwurfes zum Bundesverkehrswegeplan fristgerecht Ende April an das BMVI gesandt und um eine Aufnahme des Projektes in den Kreis der vorrangigen Vorhaben gebeten. Die Resolution wurde gemeinsam mit den Gebietskörperschaften Stadt Aachen, Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg mit ihren Städten und Gemeinden sowie den Interessenvertretungen der Handwerkskammer zu Aachen unterzeichnet und unter Beteiligung der politischen Mandatsträger der Region auf Europäischer-, Bundes- und Landesebene vorgelegt.
Beschlussempfehlung: Keine
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlage/n: Eine Anlage
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