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Vorlage - 2021/005  

 
 
Betreff: Aktuelles aus der Regionalagentur - Informationen des MAGS
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion Kenntnisnahme
02.03.2021 
SI/2021/092 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachlage:

Sachstand REACT-EU

Die europäische Union stellt zur „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ im ESF OP 2014–2020 zusätzliche Mittel in Aussicht. Für den ESF in NRW stehen hier im Rahmen des REACT-EU-Fonds ca. 140 Mio. Euro für den Zeitraum 2020 – 2022 zur Verfügung. Die Mittel sollen auf der einen Seite genutzt werden, um laufende Förderprogramme weiter ausfinanzieren zu können. Auf der anderen Seite sollen auch Mittel zur Verfügung stehen, welche über ESF-Einzelprojekte gefördert werden.

Da die formellen Beschlüsse sowie eine aktualisierte Förderrichtlinie im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) noch ausstehen, sind allerdings aktuell noch keine Mittel verfügbar. Demnach können zurzeit auch noch keine Projektbewilligungen erfolgen. Damit sich die Träger in den Regionen dennoch auf den Weg machen und Projektskizzen entwickeln können, hat man sich im MAGS auf folgende Vorgehensweise verständigt: Als Verfahrensgrundlage wir die Umsetzung der ESF-ko-finanzierten Einzelprojekte herangezogen. Die Regionalagenturen beraten potentielle Antragsteller und unterstützen bei der Projektentwicklung. Antragsreife Projekte werden dann an die Geschäftsstelle AG Einzelprojekte des MAGS gesendet.

Die Laufzeit der Projekte ist nach aktuellem Kenntnisstand auf das erste Quartal 2023 begrenzt.

 

Ausbildungsprogramm NRW

Mit dem Ausbildungsprogramm NRW trägt die Landesregierung zum Ausgleich der regionalen und lokalen Unterschiede auf dem Ausbildungsmarkt bei. Die Förderung von rund 1.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen erfolgt in Gebietskörperschaften, in denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt. Grundlage des Programms und damit auch des Aufrufes ab dem vierten Durchgang (2021) bildet die neue ESF-Förderrichtlinie 2021-2027. Diese befindet sich derzeit noch im Entwurfsstadium und im Genehmigungsverfahren und wurde daher noch nicht veröffentlicht. 

Im neuen Aufruf werden sich verschiedene Änderungen in den Fördergegenständen ergeben. Der Hintergrund: Mit dem „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterentwicklung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ vom 15. Mai 2020 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene die „Assistierte Ausbildung (AsA)“ und „ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ zu „AsA flex“ zusammengeführt und dauerhaft in das SGB III übernommen. Da ESF-Fördermittel nur nachrangig zu nationalen Maßnahmen sind und Beiträge aus dem ESF nicht an die Stelle öffentlicher oder gleichwertiger Ausgaben der Mitgliedsstaaten und Bundesländer treten dürfen, gibt es folgende inhaltliche Änderungen:

 

  • Die Begleitung der Auszubildenden wird zukünftig nicht mehr durch den Träger im Ausbildungsprogramm wahrgenommen, sondern durch den Träger von AsA flex.
  • Beim ESF-finanzierten Träger verbleibt die Begleitung der Umsetzung des Weiterleitungsvertrages, die Weiterleitung der Zuwendung an die Betriebe, und die Kontaktpflege insb. zur Bezirksregierung und teilweise zur RAG-Stiftung (Festbetrag von 84 € pro Ausbildungsplatz. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate).
  • Die Förderung pro Vollzeit-Ausbildungsplatz wird zukünftig von 300 € auf 325 € pro Monat erhöht werden, pro Teilzeit-Ausbildungsplatz von 174 € auf 190 €.
  • Die Akquise- und Matchingphase wird auf elf Monate verlängert. 

 

Eine Stellungnahme zur regionalen Einschätzung der Trägerkonzepte erfolgt durch die Regionalagenturen und die G.I.B. – Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (in enger Abstimmung mit den regionalen Arbeitsagenturen/Jobcentern und den Kommunalen Koordinierungsstellen). Das MAGS entscheidet über die Interessenbekundungen.

 

IB-Verfahren Bildungsscheckberatungsstellen

Das Förderprogramm Bildungsscheck NRW wird auch über das offizielle Ende der Förderphase, 31.12.2020, hinaus fortgeführt. Der Wechsel in die neue Förderphase wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Vorher wird es Im Sommer 2021 ein Interessenbekundungsverfahren geben, genaue Informationen dazu sind noch nicht bekannt.

 

Weiterbildungswoche, 05.03. - 12.03.2021

Berufliche Weiterbildung ist in Zeiten des Wandels und der Krise ein wesentlicher Faktor für Erfolg. Nur damit können Unternehmen ihre Fachkräfte für die Zukunft sichern und wettbewerbsfähig bleiben.

 

Die Regionalagentur und ihre Kooperationspartner (Competencia, IHK, HWK, RWTH international academy, FH Akademie, VUV, Arbeitsagenturen Aachen-Düren und Euskirchen, Jobcenter Städteregion Aachen und die Stadt Aachen) organisieren im Umfeld des Deutschen Weiterbildungstages eine Woche der Weiterbildung um Betriebe und Beschäftigte der Region für berufliche Weiterbildung zu motivieren. Zusätzlich soll die Sichtbarkeit der regionalen Weiterbildungsangebote gesteigert werden. Dabei hat sie besonders die Zielgruppe kleine und mittlere Betriebe im Blick.

 

Die Pandemie hat die Anwendung digitaler Tools im Bereich Weiterbildung befördert, da sie das Arbeiten auf Distanz erforderlich gemacht hat. Diese Themen werden in Vorträgen und mit Best Practice Beispielen aufgegriffen.

In den Vorträgen der Auftaktveranstaltung geht es um (digitale) Führung auf Distanz und die Weiterbildungsplanung im Betrieb. In der Abschlussveranstaltung liegt der Fokus darauf, wie Lernen am Arbeitsplatz gelingen kann.

 

Der anstehende Strukturwandel ist eine besondere Herausforderung und Weiterbildung ein Schlüssel zu dessen Bewältigung. Die Regionalagentur Aachen arbeitet im Rahmen der Abschlussveranstaltung mit den anderen Playern im Rheinischen Revier zusammen (Zukunftsagentur Rheinisches Revier und den Regionalagenturen Region Köln und Mittlerer Niederrhein). Damit fördert sie die Vernetzung und den Austausch im ganzen Revier für Weiterbildungsanbieter und Betriebe.

 

Projektantrag Beratungsstellen Arbeit und Beschäftigung

Die Regionalagenturen Mittlerer Niederrhein, Köln und Aachen entwickeln derzeitig einen Projektantrag zur Begleitung des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Die Projektbüros Arbeit und Beschäftigung (PAB) sollen organisatorisch bei den Regionalagenturen in den drei Arbeitsmarktregionen verortet werden.

Die Antragstellung soll zentral über den Region Aachen Zweckverband erfolgen. Es ergeben sich durch die Nutzung von bestehenden Trägerstrukturen (Träger der Regionalagenturen) enge Verbindungen zur Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH als zentrale Prozesseinheit für den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Im Gegensatz zu den Themen der Zukunftsagentur ist der zentrale Fokus der Projektbüros Arbeit die Zielsetzung, Projekte mit arbeitsmarktpolitischer Relevanz zu generieren. Nach Rücksprache mit dem MAGS fehlen hier zurzeit noch wichtige Impulse, die durch den geplanten Verbund der Regionalagenturen gegeben werden könnten.

 

Folgende Aufgaben können die Projektbüros Arbeit nach derzeitigem Stand haben:

 

  • Information und Sensibilisierung / Aufschließen der Akteure für die relevanten Themen des Strukturwandels
  • Vernetzung der Akteursgruppen im Bereich der Arbeitspolitik, bspw. Unternehmen, Institutionen, öffentliche Stellen etc.
  • gemeinsame Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
  • gemeinsame Ressourcennutzung, Austausch von Fachkräften (Fachkräftepool)
  • Entwicklung von Qualifizierungskonzepten (Umschulung 4.0)
  • Entwicklung von Nutzungsstrategien im Themenfeld Digitalisierung
  • Beratung der vom Strukturwandel mittelbar oder unmittelbar betroffenen Unternehmen im Rheinischen Revier
  • Unterstützung bei der Identifizierung von Bedarfen und Herausforderungen
  • Schaffung von Transparenz zu vorhandenen Aktivitäten, Maßnahmen oder Fördermöglichkeiten (hier vor allem die Angebote von EU-, Bund und Land, die von den Regionalagenturen für die gesamte Arbeitsmarktregion im Portfolie enthalten ist (Bildungsscheck NRW, unternehmensWert:Mensch (uW:M), Potentialberatung NRW, BBE etc.)
  • Einbeziehung der im WSP genannten Zukunftsfelder
  • Vernetzung von Akteuren: Vor allem KMU können durch Entwicklung themenspezifischer Netzwerke in den Austausch kommen; „Voneinander Lernen“ kann so branchen- und themenübergreifend vorangetrieben werden

 

Das MAGS hat seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, die geplanten Projektbüros mit einer Vollfinanzierung zu fördern. Somit würden auf die beteiligten Regionen keine zusätzlichen Kofinanzierungsanteile zukommen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussempfehlung:

keine

 

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Personelle Auswirkungen:

Anteilige Sach- und Personalkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzierung der Antragstellung im aktuellen Haushalt sichergestellt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: keine