Bürgerinformationssystem
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 Sachlage: Gemäß § 6 Abs. 3 der entsendet die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die Mitglieder in überregionale Gremien. Entsprechend Artikel 9 der Satzung des EMR EVTZ entsenden die Partnerregionen 7 stimmberechtigte und 2 beratende Vertreter*innen in die Versammlung des EMR EVTZ. Die 7 stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter setzen sich aus einer Vertreterin/einem Vertreter der lokalen Ebene, einer Vertreterin/einem Vertreter der Legislative/Parlamente/Politik und fünf Vertreterinnen/Vertretern, die je nach Präferenzen der Partnerregion zu definieren sind, zusammen. Die 2 beratenden Vertreter*innen setzen sich aus 2 Vertreter*innen der Sozial- und Wirtschaftsakteure zusammen. 
 Beschlussempfehlung: a) Die Verbandsversammlung entsendet in die Versammlung des Euregio Maas-Rhein EVTZ folgende stimmberechtigte Vertreter*innen: 
 
 
 b) Die Verbandsversammlung entsendet in die Versammlung des Euregio Maas-Rhein EVTZ folgende beratende Vertreter*innen: 
 
 
 Personelle Auswirkungen: keine 
 Finanzielle Auswirkungen: keine 
 Anlage/n: 1 
 
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