Bürgerinformationssystem
Sachlage: Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung werden der/die Verbandsvorsteher*in und seine/ihre vier Stellvertreter*innen aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung für die Dauer von drei Jahren, höchstens jedoch für die Dauer ihres Amtes, gewählt.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung wählt
Herrn Stephan Pusch zum Verbandsvorsteher und Herrn Markus Ramers zum 1. Stellvertreter Frau Sibylle Keupen zur 2. Stellvertreterin Herrn Dr. Tim Grüttemeier zum 3. Stellvertreter Herrn Wolfgang Spelthahn zum 4. Stellvertreter
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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