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Sachlage: Die Region Aachen arbeitet seit 2017 gemeinsam im „Zukunftsprozess Planung“ zusammen. Zunächst mit dem Ziel der Erstellung eines „Fachbeitrags der Region Aachen zum Regionalplan der Bezirksregierung Köln“. Dieser wurde im Sommer 2019 von der Region Aachen unter intensiver Mitarbeit der regionalen Vertreterinnen und Vertreter fertiggestellt und im Rahmen der Regionalratssitzung am 5. Juli 2019 an die Bezirksregierung Köln übergeben. Detaillierte Informationen zum Fachbeitrag der Region Aachen sind im letzten Ausschuss besprochen worden.
Der Arbeitskreis „Zukunftsprozess Planung“ wird weiterhin fortgeführt mit der Aufgabe, interkommunale bzw. regionale Lösungen für die Herausforderungen des räumlichen Transformationsprozesses, der Modernisierung der Infrastruktur, der zukunftsfähigen Mobilität, der Flächennutzung und Standortentwicklung für Gewerbe und Wohnen zu erarbeiten.
Die Verbandsversammlung fordert die Bezirksregierung Köln auf, im Falle des zu erwartenden zusätzlichen Flächenbedarfs im Rahmen des anstehenden Strukturwandels auf die Forderung zur Schaffung von entsprechenden Ausgleichsflächen zu verzichten. Darüber hinaus ist eine Öffnungsklausel im Rahmen des Regionalplanverfahrens erforderlich, damit frühzeitig auf die Bedarfe durch den Strukturwandel eingegangen werden kann.
Der „Zukunftsprozess Planung“ dient dazu die Gebietskörperschaften regelmäßig über die aktuellen Verfahrensschritte im Strukturwandelprozess transparent zu informieren. Ab den Folgesitzungen wird zudem jeweils ein Sachstandsbericht aus dem Revierknoten Raum an die Teilnehmer*innen erfolgen. Im Vorfeld hat eine Studentin der ETH Zürich die Ergebnisse ihrer Masterarbeit, in der sie eine strategisch-räumliche Schwerpunktsetzung für den Braunkohleraum im Rheinischen Revier entworfen hat, vorgetragen. Im Anschluss an ihren Vortrag hat Frau Prof. Reicher von anderen Raumkonzeptprozessen aus Deutschland und der Schweiz berichtet und anhand ihrer Erfahrungswerte Handlungsempfehlungen für die Region Aachen abgeleitet. Sowohl anhand beider Vorträge als auch der fachlichen Einschätzung der Teilnehmer*innen wird deutlich, dass die Region Aachen diverse räumliche Besonderheiten aufweist und sich damit stark von anderen Untersuchungsräumen abhebt. Insbesondere die Grenzlage zu den Belgien und den Niederlanden und die Tatsache, dass die Region Aachen den deutschen Teil der EMR abbildet, erfordert hier eine regional gesonderte Betrachtungsweise. Es liegt daher nahe, ein eigenständiges Raumstrukturkonzept für die Region Aachen in intensiver Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteur*innen zu erarbeiten. Das angestrebte Raumstrukturkonzept der Region Aachen ist separat vom Raumstrukturbildprozess des Rheinischen Reviers zu betrachten. Vielmehr soll dieses in das Raumstrukturbild des Rheinischen Reviers eingespeist werden. Der „Zukunftsprozess Planung“ erwägt darüber hinaus, die von der Energieagentur finanzierte Klimaschutzkampagne Ostwestfalen-Lippe für die Region Aachen zu adaptieren.
Die Bezirksregierung Köln hat ein erstes Plankonzept für den neuen Regionalplan Köln erarbeitet. Das Plankonzept hat keinen Rechtscharakter. Es dient u. a. als Grundlage für die Umweltprüfung. Die Region Aachen hat sich bereits durch den Fachbeitrag zum Regionalplan Köln und mit der Beteiligung am „Regionen+ Prozess“ intensiv in dem Verfahren beteiligt und wird auch weiterhin im Erarbeitungsverfahren die Belange der Region vertreten. Es wurden bereits mehrere Anmerkungen aus dem Fachbeitrag der Region Aachen von der Bezirksregierung Köln übernommen (z. B. aus den Kap. 6.1, 6.4 und 6.6 zum Thema Verkehr und Siedlungsentwicklung). Nach dem Erarbeitungsbeschluss durch den Regionalrat beginnt ein umfassendes Beteiligungsverfahren mit Behörden, öffentlichen Stellen und interessierten Bürger*innen. Nach der Bearbeitung der zuvor genannten Stellungnahmen wird der Regionalplanentwurf mit den Beteiligten erörtert. Schließlich wird der Regionalplan durch den Regionalrat aufgestellt und anschließend der Landesplanungsbehörde vorgelegt. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW erlangt er abschließend Rechtskraft.
Euregionaler Wohnmonitor EMR: Der „Zukunftsprozess Planung“ wird regelmäßig über den Sachstand im Interreg-Projekt „Euregionaler Wohnmonitor EMR“ informiert. Mit Vertreter*innen der Kreise Heinsberg, Euskirchen und Düren, der StädteRegion Aachen sowie der Stadt Aachen wurde bereits ein regionales Indikatoren-Set für die anschließende Wohnungsmarkt- und Wohnverflechtungsanalyse in der Region Aachen abgestimmt. Derzeit wird eine Ausschreibung, die es vorsieht die Datenaufbereitung und Web-Anwendung als zusammenhängendes Mandat zu vergeben, vorbereitet und mit den zuvor genannten Vertreter*innen abgestimmt.
Polis Convention: Die Geschäftsstelle der Region Aachen wird erneut in diesem Jahr auf der „Polis Convention“ in Düsseldorf vertreten sein. Die „Polis Convention“ ist die bundesweit führende Messe für Stadt- und Projektentwicklung. Städte und Kommunen, die landesweite Immobilienwirtschaft, Projektentwickler*innen, Wirtschaftsförderer*innen sowie Investor*innen, Architekt*innen, Planer*innen, Designer*innen – kurz alle Akteure, die Städte in lebenswerte Räume verwandeln, präsentieren einmal im Jahr interessante Projekte, ihre Konzepte, Planungen oder Dienstleistungen. Die nächste „Polis Convention“ findet am 06. und 07. Mai auf dem Areal Böhler in Düsseldorf statt. Die Region Aachen ist als Standpartner am Stand der Zukunftsagentur Rheinisches Revier dabei. Insbesondere Strukturwandelrelevante Themenstellungen, geplante bez. begonnene Projekte wie auch Flächenthematiken werden zentrale Themenstellungen am Gemeinschaftsstand sein. Details des Ausstellungskonzeptes werden derzeit in Zusammenarbeit mit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier erarbeitet.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung unterstützt die Aktivitäten der Geschäftsstelle gemeinsam mit den zuständigen Verantwortlichen der Gebietskörperschaften zur weiteren intensiven regionalen Bearbeitung eines räumlichen Leitbildes. Über den Fortgang der Aktivitäten ist regelmäßig in den Ausschüssen und der Verbandsversammlung zu berichten.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der z. Zt. laufenden Aktivitäten ist im aktuellen Haushalt sichergestellt.
Anlage/n: keine
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