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Sachlage: Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Zweckverbandsversammlung zuständig für den Beschluss der Haushaltssatzung.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 wird hiermit eingebracht. Frau Prof. Dr. Vaeßen wird den vorgelegten Entwurf in der Sitzung erläutern.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 ist für die Zweckverbandsversammlung am 29. November 2019 vorgesehen.
Beschlussempfehlung: Keine
Personelle Auswirkungen: s. Haushaltssatzung
Finanzielle Auswirkungen: s. Haushaltssatzung
Anlage/n: Anlage 1 zur Vorlage 2019/310_Haushaltssatzung 2020_Entwurf
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