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Sachlage: Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung werden der/die Verbandsvorsteher/in und seine/ihre vier Stellvertreter/innen aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung für die Dauer von drei Jahren, höchstens jedoch für die Dauer ihres Amtes, gewählt. Die Reihenfolge der Vertretung ist in der Geschäftsordnung zu regeln. In der außerordentlichen Sitzung der Verbandsversammlung vom 22.09.2017 erfolgte die Wahl des Verbandsvorstehers sowie seiner vier Stellvertreter (vgl. Sitzungsvorlage 2017-126). Dabei wurde der StädteRegionrat der StädteRegion Aachen, in Person von Herrn Etschenberg, zum dritten stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt. Herr Etschenberg hatte zum Ende des Jahres 2018 sein Amt als StädteRegionsrat niedergelegt und Herr Dr. Grüttemeier hat zum 1. Januar 2019 seine Nachfolge angetreten.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung benennt Herrn Dr. Grüttemeier zum dritten stellvertretenden Verbandsvorsteher des Region Aachen Zweckverband.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung im aktuellen Haushalt sichergestellt Anlage/n: Keine
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