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Sachlage: Mit Datum vom 05.09.2018 hat die Geschäftsführung des Region Aachen - Zweckverband den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 gern. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte mit Datum vom 06.09.2018. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung vom 21.09.2018 eingebracht und von dieser zur Kenntnis genommen. Gem. § 13 der Satzung des Region Aachen - Zweckverband bedient sich dieser zur Durchführung seiner Prüfaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung eines Mitgliedes oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2012 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung zu beauftragen. Entsprechend §§ 101 Abs. 1 und 8 GO und § 18 Abs. 1 GkG obliegt somit der örtlichen Rechnungsprüfung der Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht vom 28.11.2018 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Region Aachen - Zweckverband zum 31.12.2017 wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfbericht ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen: Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der Fassung des Prüfberichtes vom 28.11.2018 fest. Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 18 GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 14.359,09 € entsprechend § 75 GO Abs. 3 Satz 2 der Ausgleichsrücklage zuzuführen ist. Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personalkosten
Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Rechnungsprüfung sind im aktuellen Haushalt eingeplant.
Anlage/n: 1
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