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Sachlage: Mit Vorlage 2015/072 hat die Zweckverbandsversammlung in der Sitzung vom 04. Dezember 2015 hinsichtlich der Aufteilung der Übertragung des Gesellschafterbeitrags der AGIT folgenden Beschluss gefasst: Der Beschluss gilt vorbehaltlich eventueller Beschlussfassungen in den Gebietskörperschaften. Mit Schreiben vom 22.12.2015 hat die Stadt Aachen hierauf mitgeteilt, dass seitens der Stadt Aachen die Auffassung aufrecht erhalten bleibt, dass die Betrag bereits im Jahr 2015 entsprechend des Verteilungsschlüssels der Umlage des Zweckverbands (Einwohnerzahl) und nicht mehr nach den Gesellschafteranteilen an der AGIT vorgenommen werden soll. Auf dieser Grundlage ist nun durch die Zweckverbandsversammlung eine erneute Entscheidung zu treffen.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung entscheidet nach Diskussion.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: Anlage 1 zu 2016/003 – Brief der Stadt Aachen
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