Bürgerinformationssystem
Sachlage: Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Kurzbeschreibung des Programms Der Bildungsscheck fördert die berufliche Weiterbildung von Mitarbeiter*innen aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten. Er deckt maximal 50% der Kosten (max. 500,-€) und kann jährlich beantragt werden. Beim betrieblichen Bildungsscheck zahlt das Unternehmen den Restbetrag. Bis zu 10 Schecks pro Jahr werden ausgestellt. Seit Mai 2018 sind Inhouse-Schulungen möglich. Bis zu einem Jahreseinkommen von 40.000 € bei Alleinstehenden oder 80.000 € bei Verheirateten wird der individuelle Bildungsscheck ausgestellt. Hier zahlen die Beschäftigten den Restbetrag selber. Jährlich ist ein Bildungsscheck möglich.
In der Region Aachen stellten die Beratungsstellen zwischen dem 01.07.2017 und dem 30.06.2018 nach vorliegenden Zahlen aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 627 betriebliche und 317 individuelle Bildungsschecks aus. Vom 01.12.2018 bis zum 31.11.2019 planen die Beratungsstellen 1060 betriebliche Bildungsschecks und 855 individuelle Bildungsschecks auszugeben. Dies bedeutet eine Steigerung um 103 %. Um diese Steigerung zu erreichen sind abgestimmte Aktionen z.T. der Beratungsstellen bereits erfolgt bzw. in Planung. Beispiele sind …
Vom 24. bis 28.09.2018 warben einzelne Beratungsstellen sowie die Regionalagentur Aachen plakativ für die Nutzung des Bildungsschecks. Mehrere Beratungsstellen berieten ohne Terminvergabe. Die Kunden erhielten als Geschenk eine powerbank, die „Energie für den Beruf“ liefert.
Aktuelle und künftige Weiterbildungseinrichtungen werden in die Kunst des Bildungsschecks und der Vielfalt von Unterrichtsformen informiert.
Die Region Aachen lag im NRW-Vergleich vom Juni 2018 an 11. Stelle bei der Vergabe von Bildungsschecks an Migranten. Migrantinnen über den Bildungsscheck zu informieren, ist demnach dringend geboten.
Über die Zahlen des dritten Quartales 2018 wird mündlich berichtet, wenn der Bericht 2018/3 der GIB vorliegt.
Beschlussempfehlung:
Personelle Auswirkungen: Kein zusätzliches Personal erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: Kein zusätzliches Personal erforderlich.
Anlage/n:
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