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Sachlage: Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Fördergegenstände: Erschließung/Ausbau/Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, Anbindung von Gewerbebetrieben, Tourismusinfrastruktur, Gewerbezentren, Bildungseinrichtungen, Kommunikationsverbindungen, Hafeninfrastruktur, Forschungsinfrastruktur, Vorhaben zum Bau und Ausbau von Energieinfrastruktur) nach der Infrastrukturrichtlinie des regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms vom 10.08.2017.
Mit den Zuwendungen sollen der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, Energieinfrastruktur und Tourismusinfrastruktur sowie sonstige Vorhaben zur Flankierung von Strukturproblemen gefördert werden, wenn sie zur Stärkung der Wirtschaftskraft und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturanpassungen und zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen. Es werden grundsätzlich nur Vorhaben gefördert, die regional abgestimmt sind und von der Region als vorrangig zu fördernde Vorhaben umgesetzt werden sollen oder Bestandteil einer regionalen Entwicklungsstrategie sind oder als Siegerprojekte aus einem Leitmarkt-, Regional- oder sonstigen Auswahlverfahren hervorgegangen sind. Flächenentwicklungsvorhaben werden nur gefördert, wenn regional ein belegbarer, unabweisbarer Bedarf zur Entwicklung von Gewerbe-, Industrie- oder Tourismusflächen besteht. Die Stadt Herzogenrath hat beigegefügte Projektskizze zur Revitalisierung des Industrie- und Gewerbegebietes Vetrotex-Gelände zum Innovations- und Gewerbepark Herzogenrath“ eingereicht, die Grundlage für den Antrag im RWP-Programm Infrastrukturrichtlinie ist.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung erteilt dem Vorhaben der Stadt Herzogenrath „Revitalisierung des Industrie- und Gewerbegebietes Vetrotex-Gelände zum Innovations- und Gewerbepark Herzogenrath“ zur Förderung nach der RWP-Infrastrukturrichtlinie den regionalen Konsens.
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlage/n: 2
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