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Vorlage - 2017/137  

 
 
Betreff: Regionales Investitionskonzept für die Innovationsregion Rheinisches Revier zum Bundesprogramm "Unternehmen Revier"
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Regionalentwicklung Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus Kenntnisnahme
06.11.2017 
SI/2017/031 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Der Bund hat beschlossen, Mittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) in Höhe von jährlich 4 Mio. Euro zur Bewältigung des Strukturwandels in den vier deutschen Braunkohleregionen (Lausitzer Revier, Rheinisches Revier, Mitteldeutsches Revier und Helmstedter Revier) bereitzustellen. Nach einem Schlüssel (ähnlich GRW-Kulisse) entfallen 25% der Mittel, d.h. rund 1 Mio. Euro p.A., auf das Rheinische Revier. Die Mittel werden im Rahmen des neuen Bundesprogramms „Unternehmen Revier“ für mindestens 10 Jahre für eine präventive Regionalpolitik in den Revieren eingesetzt.

 

Regionalpartner für das federführende Bundeswirtschaftsministerium sind die bereits existierenden, übergreifenden Strukturen, in denen sich jeweils alle betroffenen Kreise organisieren – für das Rheinische Revier ist die Innovationsregion Rheinisches Revier Regionalpartner.

 

Dem Regionalpartner ist in diesem Sommer die Möglichkeit eröffnet worden, kurzfristig (bis Ende September/Mitte Oktober 2017) ein Regionales Investitionskonzept (RIK) zu entwickeln. Das RIK wird in der Folge dem Bund zur Genehmigung vorgelegt und stellt die Grundlage der Fördervereinbarung für die Laufzeit des Programms dar.

 

Die Förderrichtlinie für das Programm ist noch nicht abschließend abgestimmt. Die Geltungsdauer der Richtlinie soll zunächst auf 4 Jahre befristet werden. Im Zentrum des Programms stehen beteiligungsorientierte mehrstufige Wettbewerbe/Projektaufrufe. Im Wesentlichen sollen die Regionalpartner in festen zeitlichen Abständen Ideen- und Projektwettbewerbe ausloben und die entsprechende Auswahl treffen. Ziel ist es, best-practice-Projekte zu identifizieren, auszuwählen und zu fördern, die eine Vielzahl von Akteuren einbeziehen und umsetzungsorientiert sind. Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die im bundesweiten Maßstab Modellcharakter haben. Das heißt, dass sie neue Ideen beinhalten, um ein festgelegtes Ziel des Strukturwandels in den Braunkohleregionen zu erreichen, auf neue Kooperations- und Vernetzungsformen gerichtet oder geeignet sind, über ein Pilotprojekt ein Beispiel auch für andere Braunkohleregionen umzusetzen.

Die ausgewählten Ideen/Projekte sollen über einen Zuschuss von bis zu max. 200.000 Euro (De-minimis) gefördert werden. Für die Bewertung der Projekte gilt ein abgestuftes Verfahren: Förderungen bis zu 50.000 Euro sollen von den Regionen in alleiniger Verantwortung ausgewählt werden. Förderanträge für Projekte bis zu 100.000 Euro sind dem Bund vor der Bewilligung zur Stellungnahme zuzuleiten. Bewilligungen ab 100.000 Euro Fördervolumen dürfen erst nach Beurteilung durch eine überregionale Jury  und im Einvernehmen mit dem Bund ausgesprochen werden. Bei allen Projekten ist ein Eigenanteil der Projektträger zu erbringen: Bei öffentlichen Projekten in Höhe von mind. 10% und bei gewerblichen Projekten in Höhe von mind. 40%.

Die Erarbeitung des Regionalen Investitionskonzeptes (RIK) hat mit Beteiligung von Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung stattgefunden. Die formale Ausarbeitung des RIK wurde außerdem flankiert von Interviews mit regionalen Akteuren. Aufgrund der engen Zeitvorgaben des Bundes war ein Umlaufbeschluss der Gesellschafter der IRR erforderlich. Dieser wurde nach Rücksprache mit dem Verbandsvorsteher, dem Verbandversammlungsvorsitzenden und den Fraktionsvorsitzenden der in der Zweckverbandsversammlung vertretenen Parteien an die IRR übermittelt (s. Anlage 2).

 


Beschlussempfehlung:

keine


Personelle Auswirkungen:

keine

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n: 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2017-137_Entwurf Regionales Investitionskonzept IRR (1441 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2017-137_Umlaufbeschluss RIK (272 KB)