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Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Verbandsversammlung zuständig für den Beschuss der Haushaltssatzung.
Im Hinblick auf eine bessere Planungssicherheit sowohl für die Gebietskörperschaften als auch für den Zweckverband selbst wird auf Vorschlag des Verbandsvorstehers in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden der Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2016/2017 vorgelegt.
Die Geschäftsführerin der Region Aachen – Zweckverband wird in der Sitzung den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2016/2017 einbringen.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ist für die Zweckverbandsversammlung am 26. Februar 2016 vorgesehen.
Beschlussempfehlung:
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n:
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