Bürgerinformationssystem
Sachlage: Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung werden der/die Verbandsvorsteher/in und seine/ihre vier Stellvertreter/innen aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung für die Dauer von drei Jahren, höchstens jedoch für die Dauer ihres Amtes, gewählt. Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen nach dem Verfahren d’Hondt. Die Gruppe der Hauptverwaltungsbeamten haben sich auf den im Beschlussvorschlag dargestellten einheitlichen Wahlvorschlag verständigt.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung wählt zum VerbandsvorsteherLandrat Stephan Pusch 1. Stellvertreter: Landrat Günter Rosenke (Kreis Euskirchen) 2. Stellvertreter: Oberbürgermeister Marcel Philipp (Stadt Aachen) 3. Stellvertreter: Städteregionsrat Helmut Etschenberg (StädteRegion Aachen) 4. Stellvertreter: Landrat Wolfgang Spelthahn (Kreis Düren)
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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