Bürgerinformationssystem
Sachlage: Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie plötzlicher Herz-Kreislauf-Stillstand oder Bewusstlosigkeit, ist eine schnelle Einleitung von lebensrettenden Maßnahmen oft entscheidend für das Überleben des Patienten. Ein Smartphone-basiertes Alarmierungssystem ermöglicht die Alarmierung von medizinisch geschulten Ersthelfern, die sich in unmittelbarer Nähe zum Notfall befinden. Durch die GPS-Komponente in den Smartphones werden mögliche Ersthelfer kontinuierlich geortet und nach Wahl des Notrufs 112 durch die Leitstelle automatisch und parallel zum Rettungsdienst informiert. Im Durchschnitt vergehen neun Minuten bis zum Ein
treffen des Rettungsdiensts. Alarmierte Ersthelfer, die sich zufällig in der Nähe des Notfalls befinden, treffen durchschnittlich schon nach vier bis fünf Minuten ein und können Erste-Hilfe Maßnahmen einleiten. Gerade in ländlichen Gebieten, in denen die topografischen Gegebenheiten die Anfahrt erschweren und weite Fahrstrecken bewältigt werden müssen, kann ein solches System das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzen.
Die Stadt Aachen setzt derzeit das System corhelp3r als Pilotprojekt ein. corhelp3r ist eine Gemeinschaftsinitiative der Unternehmen P3 telehealthcare und GS corpuls. Eine ausgereifte regionsübergreifende Alarmierungsfunktion sorgt dafür, dass die richtigen Ersthelfer alarmiert werden: Abhängig vom jeweiligen Einsatzfall deutschland- oder auch europaweit. Auch die Städteregion informiert sich zurzeit über das System. Dr. Marc Felzen, stellvertretender ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes der Stadt Aachen, und Dr. Marie Thérèse Menning, Geschäftsführung der P3 telehealthcare GmbH berichten in der Sitzung den aktuellen Sachstand und stellen die Voraussetzungen zur Einführung dieses oder eines äquivalenten Systems für die Rettungsdienste in der Region Aachen dar.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung spricht sich für die Einführung eins Smartphone-basierten Alarmierungssystems für Ersthelfer in der gesamten Region Aachen aus und bittet die Gebietskörperschaften um entsprechende Prüfung.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||