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Vorlage - 2017/086  

 
 
Betreff: Jugend in Arbeit plus
Bilanz nach Umstellung auf festfinanzierte Beraterstellen
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Arbeit und Bildung Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung Kenntnisnahme
06.03.2017 
SI/2017/017 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Unterstützungsbedarf die Chance auf einen Berufseinstieg eröffnen, sie auf die Aufnahme einer Beschäftigung vorbereiten, sie passgenau auf betriebliche Arbeitsplätze vermitteln und das Beschäftigungsverhältnis durch eine zeitlich befristete Begleitung stabilisieren: Das ist der Kern des Programms „Jugend in Arbeit plus“. Damit die Vermittlung in Arbeit und während der Beschäftigung die Zusammenarbeit gut funktioniert, werden die Jugendlichen durch Beraterinnen und Berater bei Bildungsträgern und die Betriebe durch Koordinatorinnen und Koordinatoren von Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern beraten. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren werben geeignete Arbeitsplätze ein und organisieren die passgenaue Vermittlung in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis.

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) fördert die Beratung und Vermittlung mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds.

 

Zum 1.10.2015 wurde die Finanzierung des Programms durch das MAIS grundlegend verändert. Seit Oktober 2015 erfolgt die Finanzierung der Beraterinnen und Berater und Kammerkoordinatoren durch Pauschalen (dabei erhalten die Antragsteller eine Förderung in Höhe von 80% des Pauschalbetrags in Höhe von 6.110,- €/Monat bzw. 73.320€/Jahr). Wurden im Zeitraum vorher einzelne Beratungsschritte abgerechnet, so erhalten die Beratungsstellen und Kammern seit dieser Zeit Pauschalen in der oben genannten Höhe.

 

Die Kontingente für die Region Aachen (3,0 Vollzeitstellen für Kammerkoordinatoren und 6,0 Vollzeitstellen für Beraterinnen und Berater) wurden wie folgt auf die Gebietskörperschaften verteilt (siehe Vorlage 2015-024, Dringlichkeitsentscheidung: Interessenbekundungs-verfahren Jugend in Arbeit plus vom 13.08.2015):

 

Verteilung der Stellen auf Kammerfachkräfte

 

Für die 3,0 Stellen der Kammerfachkräfte in der Region Aachen werden seit Oktober 2015 zwei Stellen bei der Handwerkskammer Aachen und eine Stelle der Industrie- und Handelskammer Aachen gefördert.

 

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

 

  • StädteRegion Aachen (inkl. Stadt Aachen):3,0 Vollzeitstellen
  • Kreis Düren:1,5 Vollzeitstellen
  • Kreis Euskirchen:0,5 Vollzeitstellen
  • Kreis Heinsberg:1,0 Vollzeitstellen

 

Die geförderten Stellen verteilen sich auf die Beratungsstellen in den Gebietskörperschaften wie folgt:

 

Stadt Aachen: 2 Beratungsstellen mit jeweils 0,75 VZÄ (Vollzeitäquivalente) bei IN VIA Aachen e.V. und dem Sozialwerk Aachener Christen e.V.

Städteregion Aachen:1,5 VZÄ bei den Trägern Sprungbrett e.V., Jugendberufshilfe Stolberg und TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG (jeweils 0,5 Stellen

Kreis Düren:1,5 VZÄ beim Sozialwerk Dürener Christen e.V.

Kreis Euskirchen0,5 VZÄ beim BZE Euskirchen

Kreis Heinsberg1,0 VZÄ beim Jugendhaus Franz von Sales

 

Im Ausschuss wird über die Entwicklung und Veränderungen von JiA+ seit der Umstellung

auf die Pausschalen berichtet.

 


Beschlussempfehlung:

keine

 


Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

keine