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Auszug - Regional- und Strukturentwicklung: Gewerbeflächenkonzept / Siedlungsflächen a) Regionales Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2016 b) Harmonisierung der Planungsgrundlagen für die Siedlungsflächenentwicklung: Erweiterung der Datenbasis des Gewerbeflächenmonitorings um die Anforderungen des Siedlungsflächenmonitorings der Bezirksregierung Köln   

 
 
SI/2016/007 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 01.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Saal 2
Ort: Technologiezentrum am Europaplatz
2016/026 Regional- und Strukturentwicklung: Gewerbeflächenkonzept / Siedlungsflächen
a) Regionales Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2016
b) Harmonisierung der Planungsgrundlagen für die Siedlungsflächenentwicklung: Erweiterung der Datenbasis des Gewerbeflächenmonitorings um die Anforderungen des Siedlungsflächenmonitorings der Bezirksregierung Köln
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Regionalentwicklung Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
 
Beschluss


Beschluss:

 

a)      Die Zweckverbandsversammlung beschließt das „Regionale Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2016“ als gemeinsame Willensbekundung der regionalen Akteure, eine vorausschauende Gewerbeflächenpolitik zu betreiben, sich auf einen Rahmen für künftige gewerbliche Flächenentwicklungen zu verständigen sowie Grundlagen für die Verbesserung der Ansiedlungswerbung zu schaffen. Sie verabschiedet das „Regionale Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2016“ als Basis der künftigen regionalen Zusammenarbeit und als unter den Akteuren abgestimmten, informellen, fachlichen Beitrag zum Regionalplan im Bereich der Gewerbeflächenentwicklung. Sie fordert die Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ auf, eine erneute Überprüfung und Aktualisierung – sofern LEP und Regionalplanung keinen Anlass geben, früher tätig zu werden – im Jahr 2019 in Angriff zu nehmen.

 

b)     Die Zweckverbandsversammlung nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Geschäftsstelle gemeinsam mit der AGIT und in Kooperation mit den Gebietskörperschaften, die notwendigen organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Harmonisierungsprozesses mit hoher Dringlichkeit herbeizuführen.

 

Frau Prof. Dr. Vaeßen begrüßt die Fortschreibung 2016 des regionalen Gewerbeflächenkonzeptes. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wird aus der Beschlussempfehlung zu a) der Textteil „sofern keine Umstände Anlass geben, früher tätig zu werden“ ersetzt durch „sofern LEP und Regionalplanung keinen Anlass geben, früher tätig zu werden.

 

In Bezug auf die Harmonisierung der Planungsgrundlagen für die Siedlungsflächen erläutert Frau Prof. Dr. Vaeßen, dass Gespräche zwischen der Bezirksregierung, der AGIT und dem Region Aachen – Zweckverband geführt worden sind sowie alle Gebietskörperschaften um Unterstützung gebeten wurden, damit der Region Aachen – Zweckverband und die AGIT die notwendigen Schritte für die Umsetzung des Harmonisierungsprozesses einleiten können.

 

Da es offensichtlich nicht allen Gebietskörperschaften gelingen wird, diese Unterstützung

bis zur Zweckverbandsversammlung am 24.06.2016 zu erwirken, wird über die Formulierung eines Finanzierungsvorbehalts im Beschluss diskutiert, der nach eingehender Diskussion jedoch nicht in die Beschlussvorlage aufgenommen wird.

 

Es wurde die Möglichkeit der Organisation eines „Regionaltages“ diskutiert, zu dem alle Bürgermeister der 46 Kommunen eingeladen werden könnten, um sie u.a. über die Wichtigkeit der Harmonisierung und Fortentwicklung des Gewerbeflächenkonzepts zu informieren.

Frau Winkler macht auf die aus Sicht des Kreises Düren bestehende Dringlichkeit zur zeitnahen Umsetzung der Harmonisierung der Planungsgrundlagen aufmerksam und informiert darüber hinaus, dass der Kreis Düren die notwendige Zustimmung aller kreisangehörigen Kommunen zur Erweiterung der Datenbasis des regionalen Gewerbeflächenmonitorings um die Anforderungen des Siedlungsflächenmonitorings eingeholt hat. Die Einlassung von Frau Winkler aufgreifend schlägt der Ausschussvorsitzende den Zusatz „mit hoher Dringlichkeit“ zum vorliegenden Beschlussvorschlag vor und bittet die Verwaltung um Abstimmung mit der Bezirksregierung, ob der Verfahrensablauf eine Entscheidung in der aktuellen Zweckverbandsversammlung notwendig macht und in diesem Falle um einen ergänzenden Beschlussvorschlag für die Zweckverbandsversammlung.

 

 

Einstimmig